am kommenden montag, 21.05. findet um 18 uhr die nächste (13.) sitzung des studierendenparlaments im größten der kleinen räume im internationalen zentrum “die brücke” (106) statt. hier wird das parlament vielleicht noch einmal versuchen den haushalt zu behandeln. am mitwoch (23.05) und donnerstag (24.05) folgen zwei weitere sitzungen im ü02 (f-haus), auf denen das unrühmliche kapitel des haushalts 2007 vielleicht vorerst abgeschlossen werden könnte. des weiteren ist geplant, dass sich das hohe haus mit der semesterticketurabstimmung und drei neuen anträgen befasst, die noch vor dem haushalt behandelt werden sollen.
der top semesterticket hat übrigens inzwischen einen neuen namen:
6. Diskussion und Beschlussfassung Urabstimmung Semester-ticket (11.-15.06.2007)
nicht, dass es nicht um eine namensdiskussion gehen soll, aber irgendwie ist der aussagegehalt dieses tagesordnungspunktes eindeutig eindeutiger. wie bereits berichtet liegt ein antrag des seti-ausschusses vor, der dem studierendenparlament empfiehlt eine urabstimmung durchzuführen. welche fragen in der urabstimmung gestellt werden sollen, wird in der beschlussempfehlung nicht erwähnt und hier scheint es wohl noch einigen diskussionsbedarf zu geben. auf dieser sitzung müssen alle diese fragen allerdings geklärt werden, um die inzwischen sehr kurze vorbereitungszeit der urabstimmung von dann weniger als 28 tagen noch sinnvoll nutzen zu können. ausserdem fehlt unter anderem noch der top beziehungsweise die wahl eines urabstimmungsausschusses.
formlos
in allen der drei neuen anträge wurde vergessen zu erwähnen, wer die antragstellerInnen sind, aber wer kümmert sich schon um formalia. den themen und (recht)schreibstil nach hat hopowatch zumindest einen verdacht, wer die oder der verfasserIn der anträge sein könnte. ob die oder der verfasserIn allerdings alleinigeR antragstellerIn ist oder eine oder mehrere listen den antrag unterstützen, ist genau so spekulativ wie der verdacht selbst. ein antrag befasst sich mit der “umstrukturierung der rücklagen” (pdf), einer mit einer nagelneuen beitragsordnung und einer will den haushaltsausschuss mit (viel) arbeit beauftragen.
ein weiterer sehr unscheinbar anmutender tagesordnungspunkt sind die “Nachwahlen zum Präsidium”. was sich genau dahinter verbirgt ist nicht bekannt. es soll einen einspruch gegen die letzte (ab)wahl des stellvertretenden präsidiums gegeben haben. auf der sitzung, auf der diese wahl stattfand, war hopowatch live anwesend und es sind diesbezüglich keine großen formalen unregelmäßigkeiten aufgefallen.
aber was bedeutet in der politik schon formal?
die mathematik geht mit diesem begriff etwas sorgfältiger um!


Florian,
Du als Satzungs- und GO-Gott. Tststs
Du brauchst 2/3 Mehrheiten um SP-Vizepräsidenten zu abzuwählen, Du brauchst 16 Stimmen um neue zu wählen.
Ganz schön unregelmäßig … . Und das ist Dir nicht aufgefallen?
Setzen, Sechs!
Urs
naja das seh ich wohl anders … hier wird listenwahl mit personenwahl verknuddelt. also 16 stimmen für alle stellvertreterInnen in der listenwahl klappt ja irgendwie eh nicht.
aber wenn ich mirs genau angucke hat die letzte go-änderung (von der lsi) in diesem bereich durch eine unklare formulierung für unklarere verhältnisse gesorgt als wie ohne misstrauensvotum.
also das wahlverfahren war schon korrekt oder nicht!? und eigentlich wäre ja auch alles korrekt gelaufen, wenn nicht eine ganze liste die sitzung geschwänzt hätte, damit konnte eigentlich fast niemand rechnen
ach ja und danke für die sechs
Okay, ich nehme die Remonstration teilweise an.
§ 28a Misstrauensvotum.
Das Studierendenparlament kann dem Präsidenten/der Präsidentin das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass es mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner satzungsgemäßen Mitglieder einen Nachfolger/eine Nachfolgerin wählt. Mit der Annahme der Wahl durch den Nachfolger/die Nachfolgerin endet das Amt des bisherigen Präsidenten/der bisherigen Präsidentin.
Der Antrag kann nicht als Dringlichkeitsantrag gemäß § 10 gestellt werden. Eine Aussprache findet nicht statt. Unbenommen bleibt die Vorstellung des Nachfolgers/der Nachfolgerin.
Die Antragsteilung bedarf einer Unterstützung von mindestens einem Drittel der Mitglieder des SP.
Absätze 1 bis 3 finden auf den stellvertretenden Präsidenten/die stellvertretende Präsidentin entsprechende Anwendung.
§ 28 Absatz 4 und § 31 Absatz 3 gelten entsprechend. §§ 16 bis 18 finden keine Anwendung.
Also ganz eindeutig: MAN BENÖTIGT AUF JEDEN FALL 21 STIMMEN FÜR EINE ABWAHL EINES PRÄSIDIUMSMITGLIEDS!
Jedoch hast du Recht, für die Stellvertreterwahl benötigt man weniger Stimmen. Aber es ist unmöglich, einen gewählten Vizepräsidenten ohne Zwei-Drittel-Mehrheit abzuwählen. Das wäre systemwidrig. Dann muss in diesem Ausnahmefall eben nur einer gewählt werden.
Im Übrigen hätte das SP, wenn wirklich nach Hare/Niemeyer vorgegangen wäre in der letzten Sitzung auch nur einen VP gewählt, wenn man richtig nachzählt.
Also jetzt Gesamtnote: befriedigend (+)
danke für die nachkorrektur
ich denke auf dieser sitzung waren die parlamentarierInnen so von ihrem coup – einer (fast) abwesenden liste eins auswischen zu wollen – überrascht, dass sie dachten sie könnten das auch.
frei nach dem parlamentarischen motto “erst reden dann denken”, wurde erst vorgeschlagen und gewählt aber dann nicht nachgedacht.
über diesen recht neuen go-passus mit dem komischen namen §28a gibt es eigentlich auch eine hübsche geschichte zu erzählen – naja vielleicht dann nach der prüfung…