der 15. senat des ovg münster hatte heute in einem politischen prozess eine juristische entscheidung zu treffen. er musste das studiengebührengesetz und die erhebung von studiengebühren der landesregierung für rechtmäßig erklären und hat dies auch getan. eine revision lies das ovg nicht zu.
begründet wird dies in einer pressemitteilung des ovg folgerndermaßen:
In der mündlichen Urteilsbegründung wurde ausgeführt: Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz berechtige die Universität zur Erhebung von Studienbeiträgen. Höherrangiges Recht stehe dieser Regelung nicht entgegen. Das gelte namentlich für den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Artikel 13 (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an [...] (2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts [...] c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.
Dieser enthalte zwar eine Vertragsbestimmung über den unentgeltlichen Zugang zum Hochschulunterricht, auch habe die Bundesrepublik dem Pakt durch Gesetz zugestimmt. Gleichwohl sei die Vertragsbestimmung weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden. Auch sei das Land Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtet gewesen, mit Rücksicht auf etwaige sich aus den Vertragsbestimmungen ergebende Verpflichtungen des Bundes von der Einführung von Studienbeiträgen abzusehen. Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz verstoße auch nicht gegen sonstiges höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte. Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei nämlich sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Befähigten ein Studium in zumutbarer Weise möglich sei.
gegen die nichtzulassung der revision kann natürlich noch eine “Nichtzulassungsbeschwerde” eingelegt werden. wenn die studierendenvertreterInnen ihre ankündigung, bis vor das bundesverfassungsgericht zu ziehen, wahr machen, wird sich mit dieser beschwerde bald das bundesverwaltungsgericht beschäftigen.


Dam fragt man sich als unbedarfter Beobachter dann aber schon, warum solche internationalen Verträge überhaupt geschlossen werden, wenn sich ja doch letztendlich niemand dran halten muss. Schön ist es dann auch, wenn unsere Politiker andere Länder für den Bruch internationaler Vereinbarungen scharf kritisieren. Ja, die übliche Doppelmoral – jetzt auch unterstützt von der Justiz,
Was ich ja immer noch nicht verstanden habe: warum fing die Demo ne halbe Stunde (und faktisch eine ganze Stunde) nach Prozessbeginn an?
UN-Sozialpakt: “allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit”. Was muss mensch denn darunter verstehen? Wohl kaum ein kostenloses Studium oder ein Gebührenverbot. Jedenfalls nicht dem Wortlaut nach, höchstens einer Auslegung nach.
Was also soll “unentgeltlich” bedeuten? In der Wikipedia liest mensch: “Unentgeltlich ist der Vertrag dagegen, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist.”
Also soll ein Studierender keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner, der Uni, haben? Oder bin ich grad nur etwas verwirrt?
Ich, als Nicht-Jurist, verstehe übrigens auch nicht warum sich der Gesetzgeber nicht an den UN-Sozialpakt halten muss. Wofür gibts den denn dann? Vielleicht liest ja jemand mit der das erklären kann.
also nach aussage des vorsitzenden richters in der urteilsbegründung hat der sozialpakt nur “programmatischen charakter”. und was lernen wir daraus:
solche verträge sind nach ihrer unterzeichnung offenbar so viel wert wie das wahlprogramm einer partei nach der wahl…
na denn prost!
[...] … auf hopowatch [...]
Die Demo wurde etwas später angesetzt, um auswärtige nicht von der morgendlichen Stunde abzuschrecken. So kam das Urteil übrigens passend zum Ende der Kundgebung.
Aber hier noch ein Kommentar des Ausschusses, der über den Pakt wacht, aus dem Jahr 2001, der einiges erklären dürfte:
Der Ausschuss erneuert seine Besorgnis darüber, dass in der Rechtsprechung nicht auf den Pakt und seine Bestimmungen Bezug genommen wird, wie bereits aus der Stellungnahme des Vertragsstaates in seiner schriftlichen Beantwortung der Themenliste hervorgeht und wie von der Delegation im Rahmen ihres Dialogs mit den Ausschuss bestätigt wurde. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass Richter keine ausreichende Ausbildung im Bereich der Menschenrechte erhalten, insbesondere hinsichtlich der im Pakt gewährleisteten Rechte. Ein ähnlicher Mangel an Ausbildung im Bereich der Menschenrechte kann bei Staatsanwälten und anderen für die Umsetzung des Pakts zuständigen Akteuren festgestellt werden.
(AKZ E/C.12/1/Add.68)
nachzulesen auch in einem Artikel auf nachdenkseiten.de
[...] diese politikspielerInnen ja einmal das thema “irrelevanz der un” am beispiel des un-sozialpaktes und studiengebühren [...]