ein neuer parlamentarismustrend scheint offenbar zu sein, gegen etwas zu sein und dafür zu stimmen oder für etwas zu sein und dagegen zu stimmen oder auch mal gleichzeitig dafür und dagegen zu sein. ein weiteres beispiel hierfür liefert die durchsetzung der verfassungsrechtlich äusserst bedenklichen also grundgesetzignorierenden vorratsdatenspeicherung.
wie mensch nun im bundestagsprotokoll (pdf) und vielen bloggs nachlesen kann, haben 26 bundestagsabgeordnete (auch aus münster) zwar der vorratsdatenspeicherung zugestimmt, aber durch eine gewissenberuhigende erklärung (nach §31 go) zu protokoll gegeben, dass sie eigentlich doch irgendwie ein klitze kleines bisschen gegen speicherung auf vorrat sind.
die krone dieser absolutionerhoffenden maßnahme setzt der letzte satz der erklärung auf:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
die parlamentaristInnen wissen demnach also, dass sie verfassungsfeindliche beschlüsse mittragen und hoffen nun, dass das bundesverfassungsgericht als letzte (göttliche) instanz ihrem eigenen verwirrten treiben einhalt bietet.
mensch muss wahrscheinlich nicht alles verstehen.

