der asta hat heute eine mitteilung verbreitet, dass die bonusguthaben der studienkonten auf das neue studiengebührengedöns angerechnet werden können, allerdings mit einer extrem kurzen frist. die anträge müssen bis zum 03.04.07 beim studierendensekretariat eingereicht werden. über die genauen rahmenbedingungen herrscht genauso unklarheit wie über die bevorteilten personengruppen. laut der asta-meldung sind fachschaften ausgeschlossen:
Liebe Studierende,
diejenigen, die sich ehrenamtlich in Gremien von Hochschule und
Studierendenschaft engagieren (FBR, Senat, Studierendenparlament, AStA,
Studentenwerk), haben auch in diesem Semester (WiSe 06/07) Anspruch auf
Bonusguthaben nach StKFG (Studienkonten- und Finanzierungsgesetz, endet
zum 31.03.2007). Fachschaftsräte und Ausschussmitglieder haben keinen
Anspruch auf Bonusguthaben nach StKFG.Dieses Bonusguthaben könnt Ihr euch für die neuen Studiengebühren anrechnen lassen, so dass Ihr von der Zahlungspflicht befreit werdet.
WICHTIG:
Der Antrag muss bis einschließich Dienstag, den 3.April, beim
Studierendensekretariat vorliegen!!Die Bescheinigung, um eine Befreiung zu beantragen, erhaltet Ihr hier:
FBR – Dekanat des jeweiligen Fachbereiches
Senat – Herr Harnacke
Tel. 83-2 22 25
Fax 83-2 22 49
Ralph.Harnacke@uni-muenster.de
Vertreterin: Nadine Röring, Tel.: 83-2 15 18
Nadine.Roering@uni-muenster.de
Standort: Schlossplatz 2Studierendenparlament – Präsidium des Studierendenparlamentes
stupa@uni-muenster.deAStA – ulrich.fuenders@web.de (stellvertr. AStA-Vorsitzender)
Studentenwerk – Sekratariat geschaeftsfuehrer@studentenwerk-muenster.de
fachschaftsarbeit beantragen
aus den studienkontenerfahrungen lernend, rät hopowatch auch allen fachschaftlerInnen ihre fachschaftsarbeit in fsv und fsr zu beantragen. bisher war leider keine zeit genauere nachforschungen zu betreiben, aber es gab vor kurzem ein gerichtsurteil, das spät aber immerhin nachträglich fachschaftsarbeit für bonussemestertauglich bezüglich des studiengesetzes erklärt hat. also alle ganz schnell anträge einreichen. vielleicht ist hopowatch morgen schlauer…
die frist ist in der tat sehr knapp, weshalb der asta mit dem studierendensekretariat über eine weitere verlängerung verhandelt. der zeitraum für den antrag ist durch das stkfg auf das jeweilige semester beschränkt (endet am 31. märz). relevanz erhalten „bonussemesterguthaben“ neuerdings wegen der einführung allgemeiner studiengebühren an der uni münster, da sie voll angerechnet werden müssen. die beschlußfassung in den semesterferien führt dazu, daß viele studierende noch nicht ausreichend informiert sind und somit ein verfall berechtigter ansprüche droht. über das urteil bzgl. der anerkennung von fachschaftsarbeit weiß ich persönlich nichts. ein link oder weitere informationen wären hilfreich, um eine eventuelle falschinformation der studierenden so schnell wie möglich zu korrigieren.
jochen (asta-öko-referent)
also wenn fachschaftlerInnen der meinung sind, dass sie ein anrecht auf bonusguthaben nach studienkonten und -finanzierungsgestz (stkfg) haben, dann können sie das ja wohl immer beantragen. ob der antrag dann abgelehnt wird ist dann eine andere sache…
vielleicht könnte der asta ja mal seinen anwalt fragen, wie das mit der stkfg-fachschaften-klage ausgegangen ist.
fachschaftsarbeit wird von der hopoprominenz leider oft sehr stiefmütterlich behandelt.
fachschaftsarbeit wird von der politprominenz in der landesregierung stiefmütterlich behandelt. 😉 bescheinigungen über fachschaftsarbeit stellen fsr-vorsitzende oder das asta-finanzreferat aus. viel erfolg!
naja ehrlich gesagt war es schon mal schlimmer – bei der letzten landesregierung. die hat fachschaften noch stiefmütterlicher behandelt.
[…] bin ich ja froh, dass ich mich noch nicht mit solchen Problemen rumärgern musste… Nichtmal mit Studentenproblemen, obwohl die bald wohl kommen […]
ACHTUNG!
die antragsfrist ist bis freitag, den 13. April, verlängert worden.
der antrag wird im studierendensekretariat gestellt, dort liegt das entsprechende formular vor. die bescheinigung über die gremientätigkeit ist mitzubringen.