der asta der uni münster berichtet in seinem aktuellen newsletter über einen radiobericht (mp3), in dem berichtet wird, dass das hochschulrahmengesetz abgeschafft werden soll. nachzulesen ist dies auch in einem hopowatch-artikel aus dem januar, in dem interessierte auch den gesetzentwurf für das „gesetz zur aufhebung des hochschulrahmengesetzes“ (pdf) studieren können.
das hrg sollte grobe bundeseinheitliche standards setzen. viele dieser gemeinsamen standards wurden nun aber in der föderalismusreform aufgekündigt und jedes bundesland darf jetzt machen was es will. da ist es momentan ein wenig verwirrend, dass das wort „zentral“ gerade in aller munde zu sein scheint. ob zentralabitur oder zentrale klassenarbeiten, alles muss ab sofort total vergleichbar sein. während bei den hochschulen im land und den ländern nichts mehr vergleichbar sein darf, weil diese neuerdings in einem „hochkompetitiven wettbewerb“ stehen.
und so wird ein studienortwechsel zwischen deutschen hochschulen, trotz oder vielleicht genau wegen bologna noch schwieriger als bisher, wenn nicht gar unmöglich. und je nach hochschule bekommt mensch für die verschiedenen befreiungstatbestände, die er/sie verbrochen hat (kinder, armut, soziales engagement, …), unterschiedliche und nicht vergleichbare belohnungen in form von bonussemestern.
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