verwaltungsgerichte entscheiden: studiengebührensatzungen rechtswidrig
das verwaltungsgericht arnsberg hat einer klage gegen die studiengebührensatzung der uni siegen stattgegeben. die richter sehen es als erwiesen an, dass der ausschluss der öffentlichkeit bei der entscheidenden senatssitzung gegen geltendes recht verstoßen hat. in verbindung mit einem urteil des verwaltungsgerichts gelsenkirchen ist die studiengebührensatzung damit rechtswidrig.
daniel, einer der koordinatoren der sammelklagen in nrw, feiert die entscheidung:
Wir sind überglücklich, dass mit diesem Urteil die unsozialen Studiengebühren in NRW vor dem Aus stehen. Die Senate können nicht unter Polizeischutz Entscheidungen gegen die Studierenden treffen.
die klage hat eine landesweite tragweite, da an vielen hochschulen die satzungen unter ausschluss der öffentlichkeit beschlossen worden sind. in fast ganz nrw sind ähnliche klagen anhängig.
den studierenden der uni münster bleibt diese form des klagewegs allerdings verwehrt, da sich ihre studentischen chefstrategInnen verkalkuliert haben und mit hilfe einiger listenkollegInnen eine art „privaten wachdienst“ während der gebührensitzung im schloss aufgezogen haben, um den ablauf der sitzung nicht zu gefährden.
[…] ist, nach dem urteil des verwaltungsgerichts arnsberg, der zweite sieg für die gebührensammelklägerInnen. patrick, einer der koordinatoren der […]
[…] lohnen kann, zeigen die ersten gewonnenen gebührenklagen vor den verwaltungsgerichten in arnsberg und […]
stimmt genau. wie dumm von uns. wir haetten die rektorin ueberreden sollen, die sitzung unter ausschluss der oeffentlichkeit stattfinden zu lassen. goodbye logik.
es gab ja schon einen senatsbeschluss, mit dem studiengebühren notfalls eingeführt werden sollten, über dessen rechtmäßigkeit ersthafte zweifel bestanden…
was hat die akademische selbstverwaltung bitte mit „logik“ zu tun?
und so ein studentisch selbstverwalteter security service geht in ordnung?