momentan wird im studierendenparlament im zuge eines satzungsänderungsantrags über listenwahlverfahren gestritten. das sp ist momentan schon nicht in der lage seine listenwahlen nach geltendem wahlsystem in konsistenter und verfassungsgemäßer weise durchzuführen. im folgenden soll es allerdings um die frage der ausschusswahlen im senat gehen.
allen listenwahlverfahren haben im grunde gemeinsam, dass die zugrundeliegende sitz- bzw. stimmverteilung bestmöglichst auf das zu wählende gremium abgebildet werden soll, welches in der regel kleiner ist als die absolute stimmenzahl, sonst wäre es ja das gleiche gremium oder gar basisdemokratie und wo kämen wir da denn hin?
nun ist der akademische senat bekanntlich kein demokratisches gremium, aber er macht sich in teilen demokratische instrumente wie listenwahlen zu eigen. die einzelnen statusgruppen werden getrennt nach listenwahl gewählt und auch die zusammensetzung der ausschüsse wird gruppenintern abgestimmt.
mit einer strikten abbildung des wählerInnenwillens durch listenwahlverfahren – wie im sp von großlistenvertreterInnen immer wieder verteidigt – nehmen es die studentischen senatsvertreterInnen allerdings nicht so genau. ob wissentlich oder wider besseren wissens will mensch vielleicht gar nicht so genau wissen.
in artikel 21 der verfassung der uni münster steht zu lesen:
Gremien und Funktionsträgerinnen/Funktionsträger können zu ihrer Unterstützung beratende Gremien (Kommissionen) bilden. Gremien mit Entscheidungsbefugnissen können darüber hinaus Untergremien mit jederzeit widerruflichen Entscheidungsbefugnissen für bestimmte Aufgaben (Ausschüsse) einrichten. Die stimmberechtigten Mitglieder eines Ausschusses werden nach Gruppen getrennt von ihren jeweiligen Vertreterinnen/Vertretern im Gremium aus dessen Mitte gewählt.
in einem asta-protokoll aus dem april steht nun über die wahl der gebührenverteilkommission zu lesen:
Im Vorfeld der Wahl hätte der RCDS versucht mit professoraler Unterstützung fünf RCDS-Mitglieder bzw. –Sympathisant[Inn]en wählen zu lassen, dazu sei es aber nicht gekommen.
da haben die einen die verfassung schon mal nicht verstanden, denn professorInnen sind bei solchen wahlen wohl raus. aber was versucht studiengebührenbeführworterIn nicht alles um die gebühren an der uni gegen den wählerInnenwillen zu etablieren.
die anderen haben es aber offensichtlich auch nicht kapiert oder wieso wurde in der verteilkommission dann trotzdem nicht der willen der wählerInnen abgebildet, sondern eine „listen-, frauen- und fachbereichsquotierte konsensliste“ gewählt?
das ist doch alles ein wenig verwirrend. aber eigentlich scheint es ja egal ob hopo-funktionärInnen listenwahlrecht verstehen oder nicht, denn so lange sie der meinung sind ihre wählerInnen zu verstehen, können sie und ihre gewissen ja gar nicht falsch handeln.
willkommen in der wundersamen welt der wählerInnenwillenversteherInnen.
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