ccc „findet“ entwurf des bka-gesetzes und ist entsetzt
die geplante online-durchsuchung der bundesregierung – auch bekannt unter dem begriff bundestrojaner – ist laut chaos computer club (ccc) „nur die Spitze des Eisbergs innerhalb der Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung“. ein entwurf des neuen bka-gesetzes (pdf), der dem ccc anonym zugespielt wurde, zeigt welche weitreichenden einschränkungen der grunderechte in deutschland demnächst noch so geplant sind.
überwachen ohne richtervorbehalt:
Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig.
überwachen ohne benachrichtigung der betroffenen:
Auch die Pflicht der Behörde, nach dem Ende von Überwachungsmaßnahmen die betroffenen Bürger zu benachrichtigen, wird durch den Gesetzentwurf weiter eingeschränkt. Wie es heute schon bei Telefon- und Internetüberwachung gängige Praxis ist, wird der Ausspionierte also in Zukunft von der Online-Durchsuchung nur in seltenen Ausnahmefällen Kenntnis erlangen. Dies widerspricht den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. [2]
überwachen, überwachen, überwachen:
Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B. E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Diese Maßnahmen werden auch den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Unterbrechung von Aufnahmen, die intime Details eines Menschen offenbaren würden, kann in Einzelfällen sogar unterbleiben.
wenn diesem gesetz auch nur in teilen zugestimmt wird, so entsteht laut ccc „de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte“ und er verweist auf die sich häufenden berichte über privaten und behördlichen mißbrauch von überwachungsbefugnissen. passend hierzu liefert ein aktueller bericht der berliner zeitung ein recht plastisches beispiel für das missbrauchspotential von kontrollbefreiter totalüberwachung.
zum thema (oder zumindest so ungefähr) hatte ich gerade eine nette idee im internet gefunden:
http://politblog.net/rechtsstaat/ein-grundgesetz-fuer-schaeuble.htm
[…] vorratsdatenspeicherung privater festplatten ohne vorbehalte […]