auf der heute abend stattfindenden sitzung des studierendenparlaments wird es vorwiegend um formalitäten bei den wahlen der verfassten studierendenschaft gehen. so sollen die beratungsresistenten sp-parlamentaristInnen nun von einer wahlverstehenden expertInnen-gruppe, die mit dem unscheinbaren namen „AG-Wahlen“ und einer aufwandsenschädigung ausgestattet wurde, von bestimmen änderungen in satzung und wahlordnung überzeugt werden.
da für den einen oder anderen änderungsantrag noch weitere recherchen notwendig sind, folgen im folgenden ein paar gedanken zur idee der agentur wahlen eine sogenannte „Listenbeschränkung“ einzuführen. die ag wahlen schlägt vor die wahlordnung folgendermaßen zu ändern:
(2) Gewählt wird nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlbewerbun-
gen aufgestellt werden. Eine Wahllise besteht aus maximal 62 Kandidatinnen/Kandidaten. Die Listen enthalten die Namen der Kandidatinnen/Kandidaten. Die Wahlbewerbung enthält die Wahlliste mit der Aufstellung der Kandidatinnen/Kandidaten, deren Einverständiserklärung und gegebenenfalls eine Unterstützerliste.
Näheres regelt § 8.
die agentur denkt durch diesen vorschlag verringere sich „der Anreiz, bei der
Suche nach KandidatInnen dubiose Mittel anzuwenden.“ desweiteren führt sie organisatorische vorteile für den zwa aus.
wenn mensch einmal davon absieht, dass dadurch bestimmte listen daran gehindert werden würden über hundert solikandidatInnen mit hausierermethoden oder gleichem parteibuch zu akquirieren, stellt sich aus demokratietheoretischer sicht die frage, ob dieser vorschlag nicht das gegenteil bewirkt und eine allgemeine, unmittelbare, freie, geheime und gleiche wahl in passivem wie aktiven wahlrecht einschränkt.
wahlrechtsexperte Hans Friester erläutert das problem kurz an einem plastischen beispiel:
Es kommt aus der Mischung von Personen und Listenwahl.
- Bei der Listenwahl ist es meiner Ansicht nach legitim die Listen zu begrenzen auf die Anzahl aller SP-Sitze plus X mögliche StellvertreterInnen
- Bei der Personenwahl ist es nicht zu begründen, warum nicht jede/r auf jeder Liste antreten kann, die er/sie unterstützen will, also wenn es 150 RCDS-Anhängerinnen gibt und die unter dem RCDS antreten wollen ist es ja ihr Recht.
vielleicht sollten sich die damen und herren parlamentaristInnen einmal gedanken über das system als solches machen. aber da das strukturkonservative dehondsche listenpersonenwahlsystem der münsterschen studierenschaft selbsterhaltend ist, wird es hierzu wahrscheinlich nicht kommen.
Nach der Sitzung kann man eigentlich nur sagen, das die Listenbeschränkung schon mal nicht durchkommen wird. Verstanden haben die meisten auch nicht, was hinter den beiden anderen Ansätzen zur Bereinigung von gefälschten Listen steckt. Schaut man sich an, wie einige Listen reagiert haben zum Thema „Rückmeldung von Kandidaten“ oder „Überprüfung von Kandidaten“ haben diese den Sinn hinter Variante A und Variante B nicht verstanden.
Statt dessen wurde direkt versucht dann doch bitte einen völlig unsinnigen Mix aus beiden Varianten zu erstellen, mit dem Fazit, das es zwar theoretisch möglich ist, eine Liste ganz raus zu kicken, diese Gefahr aber auch für große Listen radikal ansteigt, unabhängig davon, ob sie nun bewusst die Kandidaten täuschen wollten oder nicht. Sogar die Möglichkeit einer Unterwanderung einer Liste und damit der von aussen gesteuerte Ausschluss wäre ab einer gewissen Größe hierbei möglich. Das bei diesem Mix ein quasi exponentiell ansteigender Arbeitsaufwand für den ZWA entsteht, wurde dort von den mixenden Listen nicht bedacht.
Meines erachtens bleibt als einzige sinnvolle Alternative die „reflektierte Entscheidung“ übrig. Jede/r KandidatIn meldet sich nach einer Woche per E-Mail, Brief oder Telefonanruf zurück und bestätigt, das sie oder er verstanden hat, für wen und wofür sie kandidieren. Dabei finde ich die Möglichkeit der E-Mail noch am besten. Der Arbeitsaufwand für den ZWA hält sich hierbei noch vergleichsweise in Grenzen, schon alleine weil keine Bringschuld vom ZWA besteht, sondern von den KandidatInnen. Andererseits würde im Zweifelsfalle wegen 5 getäuschten/verwirrten Leuten auf einer Liste von 170 nicht die gesamte Liste rausfliegen. Eine Liste, die aber klar auf Drückermethoden setzt und sich zu 90% aus getäuschten Personen zusammen setzt, wird effektiv von 300 auf 10 Personen zusammen schnüren. Oder aber wir erleben unser blaues Wunder und es sind wirklich 300 echte Kandidaten und die „etablierten“ Listen sollten sich eine Runde schämen, das sie nicht so viele Leute besorgen können.