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Archive for Oktober 2007

gestern abend fand im überfüllten plenumsraum des astas der uni münster die vollversammlung aller finanziell und kulturell benachteiligten studierenden (fikus) statt. die bisherigen referentInnen sonja und max traten nicht wieder an und so wurden, nach intensiver diskussion, björn und sabra als neue fikus-sprecherInnen gewählt.

sabra und björn haben sich vor allem folgendes vorgenommen:

Besonders in Zeiten von Studiengebühren und Stagnation der BaföG-Förderung ist es wichtig die Interessen der finanziell und kulturell Benachteiligten Studierenden entschieden zu vertreten. Wir werden die bereits bestehende Bibliothek des FiKuS-Referats weiter ausbauen und der Studierendenschaft noch weiter bekannt machen. Ebenso werden wir finanziell benachteiligte Studierende bei Problemsituationen tatkräftig unterstützen.

kinder aus bildungsfernen schichten sind an den hochschulen stark unterrepräsentiert. darum wurde auf initiative von erich vor vier jahren das fikus-referat, als deutschlandweit eines der ersten autonomen referate mit einem vertretungsanspruch für diese schicht, in münster eingerichtet. das referat hat es sich zur aufgabe gemacht diese benachteiligten studierenden zu vertreten und soziale selektion aktiv zu bekämpfen.

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heute abend um 19 uhr findet im asta die vollversammlung aller finanziell und kulturell benachteiligten studierenden (fikus) der uni münster statt. themen der vollversammlung werden neben der vorstellung des fikus-referats, die entlastung der alten und die wahl der neuen autonomen asta-referentInnen für finanziell und kulturell benachteiligte studierende sein.

das referat beschreibt sich folgendermaßen selbst:

Das FiKuS Referat entstand, da Kinder aus Bildungsfernen- und Arbeiterschichten nachweislich an der Hochschule unterrepräsentiert sind. Das Referat hat sich zur Aufgabe gesetzt diese an der Uni benachteiligte Gruppe zu vertreten und damit gegen soziale Selektion zu kämpfen.

auf der vollversammlung wahlberechtigt ist jede/r, die/der sich zum personenkreis der finanziell und kulturell benachteiligten studierenden zählt. zu diesem personenkreis werden laut fikus-referat folgende studierenden gezählt:

damit sind alle Studierenden aus „bildungsferne“ Schichten gemeint. Hierzu gehören die Kinder von ArbeiterInnen, niedrigen Angestellten, Arbeitslosen und MigrantInnen.

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der aktuelle semesterspiegel (ssp) steht unter dem motto prekarität. ungefähr 3500 exemplare der „Zeitung der Studierenden in Münster“ werden an der uni münster verteilt. einen onlineauftritt des semesterspiegels gibt es nicht.

die aktuelle ausgabe widmet sich in vielen abwechslungsreichen und spannenden artikeln unter anderem prekären fragen wie:

Woher kommt morgen mein Geld? Wie sicher ist mein Arbeitsplatz? Was ist, wenn ich krank werde? Wie will ich wohnen? Wie finanziere ich mein Studium? Warum denke ich ständig an Arbeit? Wie würde ich gerne leben?

web 0.2

da der semesterspiegel noch nicht einmal im internet der ersten generation angekommen ist bzw. dem www bereits wieder den rücken gekehrt hat, kann an dieser stelle nur auf ein ssp-interview mit der fau münster, die das interview in ihrem blogg veröffentlich hat, verwiesen werden:

„Das Bewusstsein entsteht in den Betrieben!“

Interview mit Bewi, Ansgar und Thorsten von der Gewerkschaftsinitiative FAU über gewerkschaftliche Organisation, die Begrifflichkeiten Prekarität/Arbeiterklasse und das Klassenbewußtsein.

eine von vielen fragen zum semesterspiegel wäre noch, warum auf der titelseite der ssp-printausgabe eine internet-adresse abgedruckt wird, unter der mensch seit über 2 jahren keine neuen artikel mehr findet und warum hier geld für eine de-domain ausgegeben wird, die kein(em) mensch nützt.

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hochschulradio bietet lehrveranstaltungen im bereich general studies

die uni münster definiert das bisher ehrenamtliche engagement beim hochschulradio in münster nun im zuge der studienreform zu kreditpunktabrechenbaren studieninhalten der allgemeinen studien um. damit wird ein zum großteil von der verfassten studierendenschaft finanziertes projekt relevant für die lehre. diese finanzierung von studieninhalten könnten kritikerInnen als versteckte studiengebühren bezeichnen.

die uni münster verkündete vor knapp einer woche in einer pressemitteilung:

Rechtzeitig zum achten Geburtstag von Radio Q wird die Kompaktausbildung des Hochschulsenders ab dem Wintersemester 2007/2008 als Leistung im Rahmen der Allgemeinen Studien anerkannt. Die Studierenden können mit ihrem ehrenamtlichen Engagement beim Hochschulsender fünf Credit Points erwerben. Mit der Umstellung auf Bachelor-Abschlüsse wird die Ausbildung bei Radio Q in das Leistungssystem der WWU Münster eingegliedert.

bachelorstudierende aller fachbereiche haben die möglichkeit in einer achtwöchigen „Kompaktausbildung“ die grundlagen des radio-journalismus zu erlernen. studierende der kommunikationswissenschaften können sich, „wegen der Fachnähe“, keine kreditpunkte im bereich der allgemeinen studien anrechnen lassen, dafür aber das pflichtpraktikum beim hochschulradio absolvieren.

semesterbeitragend

alle studierenden der uni münster führen seit dem sommersemester 05 mit ihrem sozialbeitrag auch 20 cent für ein hochschulradio ab. die studierenden haben den hochschulrundfunkgebühren in einer urabstimmung zugestimmt und das studierendenparlament hat diesen wunsch der studierenden durch eine änderung der beitragsordnung der studierendenschaft umgesetzt. des weiteren wurde ein kooperationsvertrag zwischen studierendenschaft und hochschulradio abgeschlossen, in dem unter anderem die kontrolle der verwendung der studentischen beiträge geregelt ist.

wenn nun ein überwiegend durch studentische sozialbeiträge finanziertes projekt kreditpunkteabrechnungsfähige lehrinhalte anbietet, also durch semesterbeiträge lehre finanziert wird, dann werden studiengebührenkritikerInnen dies wohl als versteckte studiengebühren bezeichnen. bisher war die vergabepolitik der verfassten studierendenschaft so, dass nur zusätzliche, außeruniversitäre „lehrangebote“ finanziell unterstützt werden. so wurden in der vergangenheit vom studierendenparlament und der fachschaftenkonferenz in der regel ausschließlich veranstaltungen unterstützt, für die es keine scheine gibt.

wenn sich dieses prinzip durchsetzt, dass studentische initiativen geld von der studierendenschaft für kongresse, veranstaltungen, workshops, etc. bekommen, welche dann als reguläre lehrveranstaltungen abgerechnet werden, dann steht der verfassten studierendenschaft ein paradigmenwechsel bevor, der zu einer zerreissprobe für die unabhängige studentische selbstverwaltung werden könnte.

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unterschriftensammlung für urabstimmung über boykott 2.0

eine liste an der uni münster möchte wissen, ob die studierenden noch einmal versuchen wollen, einen studiengebührenboykott für das nächste semester durchzuführen. diese frage soll in einer urabstimmung geklärt werden, welche parallel zu den wahlen stattfinden und vom zwa (mit)organisiert werden könnte.

die konkrete fragestellung für die urabstimmung, über die die studierenden dann abstimmen, soll folgendermaßen lauten:

Soll der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) damit beauftragt werden, einen Studiengebührenboykott zum Sommersemester 2008 durchzuführen?

für eine urabstimmung benötigt mensch entweder eine zweidrittelmehrheit im studierendenparlament oder unterschriften von 5% der mitglieder der studierendenschaft, also knapp 2000 studierenden. die satzung der studierendenschaft erklärt die allgemeinen umstände für eine urabstimmung so:

§ 35 Allgemeines

  1. Das SP ist in den Angelegenheiten nach § 5, Abs. 2, Ziffer 1-4 verpflichtet, eine Urabstimmung durchzuführen
    a) auf schriftlichen Antrag von mindestens 5 % der Mitglieder der Studierendenschaft
    b) auf eigenen Beschluss, der mit 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Stimmen (21) gefasst werden muss.
  2. Beschlüsse, die auf Urabstimmungen mit Mehrheit gefasst werden, binden die Organe der Studierendenschaft, wenn mindestens 30 % der Mitglieder der Studierendenschaft schriftlich zugestimmt haben.

da im studierendenparlament offenbar keine zweidrittelmehrheit vorhanden ist, will die liste den weg eines „antrags“, der von 5% der studierenden unterstützt wird, einschlagen und unterschriften sammeln. die liste begründet diesen schritt folgendermaßen:

Den Studierenden der Uni Münster soll die Möglichkeit gegeben werden, darüber abzustimmen, ob ein zweiter Boykott durchgeführt werden soll – oder nicht.

bis zu den wahlen ist nicht mehr viel zeit. so wird es spannend, ob genügend unterschriften zusammen kommen und/oder ob das sp plant (un)passend zu tagen.

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kostenlos ist nicht umsonst

gastbeitrag von hopowatch-leserin

dass viele studierende den kampf gegen studiengebühren scheinbar schon als verloren glauben und sich widerstandslos einer politisch geschaffenen und so empfundenen sachzwanglogik ergeben, ist u.a. hier ja schon ausgiebig diskutiert worden… die ambivalenz, auf der einen seite studiengebühren boykottieren und auf der anderen seite verteilen zu wollen…

doch nicht genug, dass sich scheinbar leider die überwiegende mehrheit der in der akademischen selbstverwaltung in verteilungskommissionen engagierten studierenden dafür entschieden hat, aktiv an der verteilung zu partizipieren und (gedankenlos) in gremien für die verteilung solcher studentischer gelder zu stimmen… den vogel schießt nun eine fachschaft ab, die sich selbst studentische hilfskräfte, die aus studiengebühren finanziert werden, anstellen will. aufgabe soll die durchführung von computerkursen sein und als ganz besonderes bonbon:

Der zu Betreuende Kurs wird aus Studiengebühren finanziert und ist daher kosten los!

was wohl die studierenden zu einem solchen schritt, sich nicht nur „höheren mächten“ zu ergeben, sondern selbst gelder auszugeben, bewogen haben mag?

… der aus kommissionen und instituten vielberichtete druck, der auf studierende ausgeübt wird, kann es wohl kaum gewesen sein… dann vielleicht schon eher die so schnell gereifte überzeugung, dass studiengebühren doch was tolles sind… oder ist es einfach nur die „schnelllebigkeit des geschäfts“, die schon so viele studierenden vergessen ließ, für was wir die letzten jahre immer gekämpft, wofür wir das schloss besetzt, senate gesprengt, demonstriert haben und nachts nach handorf geradelt sind…

womöglich ja… und das ist das furchtbar erschreckende daran: wenn selbst die, die schon länger dabei gewesen sind, alles vergessen haben, werden die bei der selektion durch studiengebühren noch übriggebliebenen neuimmatrikulierten wohl nie verstehen, dass es auch mal zeiten ohne gebühren gab, dass vielleicht noch nicht alles verloren ist und es sich zu kämpfen noch lohnt.

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der zwa hat gestern überpüntklich die wahlen zum 50. studierendenparlament, den fachschaftsvertretungen und der ausländischen studierendenvertretung bekannt gemacht. die wahlen finden in der letzten novemberwoche vom 26.-30.11.07 statt.

wahlverzeichniseinsehend

an werktagen in der zeit vom 29.10.-08.11., 12-14 uhr kann mensch das wahlverzeichnis im zwa-büro (schlossplatz 1, raum 209) einsehen. einsprüche gegen das wahlverzeichnis sind bis zum 8.11. um 14 uhr möglich.

wer wahlberechtigt ist erklärt uns der zwa:

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Studierendenschaft, die am 35. Tag vor dem 1. Wahltag an der Hochschule eingeschrieben sind, Zweithörer/innen und Gasthörer/innen sind nicht wahlberechtigt. Wahlberechtigt und wählbar sind nur die Studierenden, die im WählerInnenverzeichnis eingetragen sind. Einsprüche gegen das WählerInnenverzeichnis können beim Wahlleiter innerhalb der Auslagefrist (siehe oben) eingelegt werden. Wahlberechtigt für die ASV sind nur die ausländischen Mitglieder der Studierendenschaft in dem Ihrem Herkunftsland zugeordneten Wahlkreis gemäß den Bestimmungen des § 4 der Wahlordnung der ASV.

wahlbewerbend

wahlbewerberInnen bzw. listen können ihre wahlbewerbung bis zum 5.11. um 24 uhr persönlich oder per post beim wahlleiter (schlossplatz 1, raum 209) einreichen (es gibt keinen nachtbriefkasten!).

zu den unterlagen äußert sich der zwa wie folgt:

Die notwendigen Unterlagen für die Wahlbewerbung können einschließlich Vordrucken für Einverständniserklärungen, Wahllisten und Unterstützung der Wahlliste sowie ein Formular für das ASV-Wahlinfo im Büro des AStA, Schlossplatz 1 (Öffnungszeiten Mo.- Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-14 Uhr) abgeholt werden oder unter http://www.uni-muenster.de/studierendenschaft/zwa heruntergeladen werden.

briefwählend

wer nicht die absicht hat wählen zu gehen, kann dies auch per briefwahl tun. anträge auf briefwahl können bis zum 16.11. postalisch oder bis zum 23.11. persönlich beim wahlleiter gestellt werden. bis zum 30.11. um 16 uhr müssen die wahlbriefchen dann wieder beim zwa eingegangen sein.

der zwa erklärt die briefwahl so:

Wahlberechtigte können Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Briefwahl kann formlos beim Zentralen Wahlausschuss beantragt werden. Ein Vordruck für die Anforderung der Briefwahlunterlagen kann unter http://www.uni-muenster.de/studierendenschaft/zwa herunter geladen werden.

hopowatch wird in den nächsten wochen natürlich immer die letzten neuigkeiten über die wahlen, den wahlk(r)ampf, und vieles mehr bieten.

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auf der gestrigen sitzung des studierendenparlements wurde (in geheimer abstimmung) eine resolution gegen die kultur- und wissenschaftshalle verabschiedet. das studierendenparlament fordert die uni und den rat der stadt auf, die unterstützung für das projekt einzustellen.

morgen nachmittag um 16 uhr, zeitgleich zur entscheidenden ratssitzung, hat das netzwerk „Kultur für Alle statt Musikhalle“ zu einer kundgebung unter dem motto „Keine Verschwendung öffentlicher Gelder für die Musikhalle“ vor dem rathaus aufgerufen.

das studierendenparlament hat sich gestern mit folgendem antrag beschäftigt, wobei die punkte aufgrund des diskussionsverlaufs in der sitzung am ende einzeln zur abstimmung gestellt wurden:

  1. Das Studierendenparlament der Universität Münster fordert alle Ratsfraktionen auf, die Unterstützung für die Musikhalle sofort einzustellen.
  2. Das Studierendenparlament der Universität Münster fordert die Universitätsleitung auf, die Unterstützung der für das Projekt aufzugeben.

punkt 1 wurde mit 12 zu 5 stimmen bei einer enthaltung angenommen und die abstimmung über punkt 2 endete mit 10 (ja) zu 6 (nein) bei 2 enhaltungen. begründet haben die antragsstellerInnen ihren antrag so:

Der seit über einem Jahrzehnt laufende Konflikt um die Errichtung einer Musikhalle hat eines gezeigt: Die Musikhalle soll die Bedürfnisse einer kleinen, elitären Schicht münsteraner Bürgerinnen und Bürger befriedigen und geht zu Lasten der breiten Bevölkerung und zu Lasten der sozialen Infrastruktur Münsters. Gleichzeitig werden Bibliotheken, Schwimmbäder und soziale Einrichtungen geschlossen oder deren Mittel gekürzt. Die elitäre Politik der Stadt Münster führt dazu, dass weniger Bürgerinnen und Bürger von kulturellen Einrichtungen profitieren können.

Die Finanzierung der Musikhalle ist eine Harakiri-Veranstaltung der Stadtverwaltung. Sie scheint zwar die Errichtungskosten bezahlen zu können, ist aber in keiner Hinsicht in der Lage, die Betriebskosten zu decken. In diesem Zusammenhang muss man darauf hinweisen, dass die Dortmunder Musikhalle schon zweimal Konkurs gegangen ist, dass es für solche Lustbarkeiten wohl objektiv keinen Bedarf gibt.

Warum sich die Universität an solchen Konzepten beteiligt, ist völlig unklar. Schließlich gibt es am Wissenschaftsstandort Münster genügend Einrichtungen, um Tagungen und Seminare durchzuführen. Ferner hat die Universitätsleitung auch immer behauptet, dass sie zur Zeit so finanzschwach sei, daß die Universität für Forschung und Lehre nicht genug Mittel zur Verfügung hätte.

Der Betrieb eines Vier-Sterne-Hotels oder von Edel-Seminarräumen gehört nicht zu den Kernaufgaben einer Universität. Stattdessen sollte der Mittelpunkt aller Anstrengungen die Verwirklichung von Forschung und Lehre sein.

eine interessante doppelrolle scheint eine hochschulgruppe zu spielen, deren mutterpartei für die halle ist. so kämpft diese liste innerhalb der studierendenschaft gegen die musikhalle und sorgt mit ihren stimmen für resolutionen wie die obige. auf kommunalpolitischer ebene gibt diese liste beziehungsweise ihre sprecherInnen in ihrem namen allerdings vor für die kultur- und wissenschaftshalle zu sein und rührte innerparteilich kräftig die werbetrommel für das prestigeprojekt musikhalle.

nichts ist unmöglich – parlamentarismus!

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das institut für soziologie (ifs) an der uni münster und die fachschaft soziologie kämpfen weiter gegen seine abschaffung des ifs. deshalb veranstalten sie heute abend – bereits zum zweiten mal – den soziologie-vorlesungsmarathonLange Nacht der Soziologie – Reloaded„.

plakat lange nacht soziologie

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das vg münster hat sich am vergangenen freitag mit dem thema videoüberwachung an der uni münster befassen müssen, nachdem drei studierende unter anderem gegen die videoüberwachung von arbeitsplätzen im kriminalwissenschaftlichen institut geklagt hatten.

die klägerInnen beriefen sich dabei auf ihr grundrecht auf Informationelle selbstbestimmung aus artikel 2 absatz 1 in verbindung mit artikel 1 absatz 1 grundgesetz. das gericht entschied nun, dass die bloße videoüberwachung zwar zulässig sei, gespeichert werden dürften die aufzeichnungen jedoch grundsätzlich nicht.

annelie, eine der klägerInnen, bewertet das urteil folgendermaßen:

Das ist für uns auf jeden Fall ein Erfolg. Die Praxis der Videoüberwachung, also des Speicherns von Kamerabildern, ist damit nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

die überwachungskamera darf zwar weiter laufen und live-bilder auf einem monitor anzeigen, der vom personal des instituts beobachtet wird. die aufnahmen dürfen jedoch nur dann gespeichert werden, wenn eine konkrete gefahr vorliegt und die speicherung zu beweiszwecken unverzichtbar ist. so sieht es das datenschutzgesetz nrw vor. matthias, ebenfalls kläger, erläutert dies so:

Das heißt, es muss jemand dauernd den Monitor beobachten. Nur wenn diese Person tatsächlich sieht, dass jemand gerade dabei ist, ein Buch zu stehlen, darf sie auf Speichern drücken. Aber dann reicht es eigentlich aus, dass überhaupt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bibliothek sitzen und aufpassen. Die Uni konnte uns ohnehin nicht davon überzeugen, dass es schon mal zu Vorfällen kam, nach denen die Videoaufzeichnungen ausgewertet werden mussten.

die auseinandersetzungen bezüglich der videoüberwachung an der uni münster ziehen sich bereits seit 2004 hin. nina, die damalige asta-referentin für demokratische rechte, und die kritischen juristInnen fanden damals heraus, dass die videoüberwachung an der uni münster keinerlei datenschutzrechtlichen bestimmungen genügt.

zu diesem zeitpunkt hatte die uni weder eine/n datenschutzbeauftrage/n, der zu jeder kamera stellung nehmen muss, noch gab es eine schriftliche dokumentation über die videoüberwachungsmaßnahmen an der uni. diese dokumentation muss von der/dem datenschutzbeauftragten geführt werden und muss für jede einzelne überwachungsmaßnahme mindestens den zweck, die erforderlichkeit und die abwägung des schutzwürdigen interesses der betroffenen, sowie technische details enthalten.

die klage der studierenden richtete sich zunächst auch gegen zwei weitere kameraanlagen, im schloss und in einem gruppenarbeitsraum der ulb. diese kameras wurden von der uni inzwischen abgehängt.

eva, die derzeitige asta-referentin für politische bildung und demokratische rechte, sieht in dem urteil auswirkungen auf die videoüberwachung in öffentlichen gebäuden im allgemeinen und einen sieg für die grundrechte:

Das Urteil wird dazu führen, dass in vielen öffentlichen Gebäuden Nordrhein-Westfalens die Kameraüberwachung zumindest insofern eingestellt werden muss, als dabei die Aufzeichnungen gespeichert werden. Ich finde es wichtig, dass wir hier den Schutz unserer Grundrechte einfordern. Das Gericht hat uns heute in einem wichtigen Punkt bestätigt.

eine interessante broschüre zum thema videoüberwachung (pdf) gibt’s bei der landesbeauftragten für datenschutz und informationsfreiheit nrw.

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