der zwa hat gestern überpüntklich die wahlen zum 50. studierendenparlament, den fachschaftsvertretungen und der ausländischen studierendenvertretung bekannt gemacht. die wahlen finden in der letzten novemberwoche vom 26.-30.11.07 statt.
wahlverzeichniseinsehend
an werktagen in der zeit vom 29.10.-08.11., 12-14 uhr kann mensch das wahlverzeichnis im zwa-büro (schlossplatz 1, raum 209) einsehen. einsprüche gegen das wahlverzeichnis sind bis zum 8.11. um 14 uhr möglich.
wer wahlberechtigt ist erklärt uns der zwa:
Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Studierendenschaft, die am 35. Tag vor dem 1. Wahltag an der Hochschule eingeschrieben sind, Zweithörer/innen und Gasthörer/innen sind nicht wahlberechtigt. Wahlberechtigt und wählbar sind nur die Studierenden, die im WählerInnenverzeichnis eingetragen sind. Einsprüche gegen das WählerInnenverzeichnis können beim Wahlleiter innerhalb der Auslagefrist (siehe oben) eingelegt werden. Wahlberechtigt für die ASV sind nur die ausländischen Mitglieder der Studierendenschaft in dem Ihrem Herkunftsland zugeordneten Wahlkreis gemäß den Bestimmungen des § 4 der Wahlordnung der ASV.
wahlbewerbend
wahlbewerberInnen bzw. listen können ihre wahlbewerbung bis zum 5.11. um 24 uhr persönlich oder per post beim wahlleiter (schlossplatz 1, raum 209) einreichen (es gibt keinen nachtbriefkasten!).
zu den unterlagen äußert sich der zwa wie folgt:
Die notwendigen Unterlagen für die Wahlbewerbung können einschließlich Vordrucken für Einverständniserklärungen, Wahllisten und Unterstützung der Wahlliste sowie ein Formular für das ASV-Wahlinfo im Büro des AStA, Schlossplatz 1 (Öffnungszeiten Mo.- Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-14 Uhr) abgeholt werden oder unter http://www.uni-muenster.de/studierendenschaft/zwa heruntergeladen werden.
briefwählend
wer nicht die absicht hat wählen zu gehen, kann dies auch per briefwahl tun. anträge auf briefwahl können bis zum 16.11. postalisch oder bis zum 23.11. persönlich beim wahlleiter gestellt werden. bis zum 30.11. um 16 uhr müssen die wahlbriefchen dann wieder beim zwa eingegangen sein.
der zwa erklärt die briefwahl so:
Wahlberechtigte können Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Briefwahl kann formlos beim Zentralen Wahlausschuss beantragt werden. Ein Vordruck für die Anforderung der Briefwahlunterlagen kann unter http://www.uni-muenster.de/studierendenschaft/zwa herunter geladen werden.
hopowatch wird in den nächsten wochen natürlich immer die letzten neuigkeiten über die wahlen, den wahlk(r)ampf, und vieles mehr bieten.
[…] 25, 2007 von flow in der kommenden woche finden die wahlen zum studierendenparlament, zu den fachschaftsvertretungen und zur ausländischen […]