wie schon in den kommentaren zu lesen ist, kann die – von den studierenden beantragte – urabstimmung über einen erneuten studiengebührenboykott stattfinden. der zentrale wahlausschuss (zwa) der studierendenschaft der uni münster hat, die für die durchführung einer urabstimmung notwendigen gesammelten unterschriften kontrolliert und festgestellt, dass die voraussetzungen für die durchführung erfüllt wurden.
die beantragte fragestellung zur urabstimmung lautet (wie bereits berichtet):
Soll der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) damit beauftragt werden, einen Studiengebührenboykott zum Sommersemester 2008 durchzuführen?
quorum erreichend!?
der zwa hat schon einmal ausgerechnet wieviele studierende der urabstimmungsfrage zustimmen müssen, damit der beschluss für die studierendenschaft bindend ist. nach aktuellem wahlerInnenverzeichnis entsprechen 30% der studierenden der uni münster der zahl 11546.
eine nichterreichung dieses quorums muss die studierendenschaft übrigens nicht davon abhalten, einen mehrheitlich gefassten urabstimmungsbeschluss trotzdem durch einen studierendenparlamentsbeschluss umzusetzen. dies ist beispielsweise bei der urabstimmung zum hochschulradiosemesterbeitrag geschehen.
ich mach’s kurz: der antrag ist völlig falsch gestellt.
es hätte heißen müssen:
hiermit beantragt das ufafo: zum sommersemester 2008 wird ein studiengebührenboykott durchgeführt. (oder so ähnlich)
eine urabstimmung ist keine befragung der studierenden, sondern ein verfahren, bei dem bis zu drei anträge gestellt werden, die die studierenden mit zustimmung, ablehnung oder enthaltung beschließen können. diese urabstimmung sollte doch eigentlich den zweck verfolgen, einen studiengebührenboykott durchzuführen, doch stattdessen wird das ergebnis maximal sein, daß ein gremium oder organ der studischaft (z.b. die/der sp-präsident/in) den asta beauftragt, einen studiengebührenboykott durchzuführen. wenn das nicht passiert, macht’s auch nix, denn nur die beauftragung ist beschlossen worden, nicht aber der boykott selbst. welche denke steckt denn nun dahinter, die studis nicht über den boykott, sondern nur über den auch in anderen urabstimmungszusammenhängen vielbeschworenen arbeitsauftrag abstimmen zu lassen?
ohne die frage perfekt zu finden, denke ich, dass diese genau das abfragt was jochen denkt, wie es heißen müsste.
also gesetzt dem fall, dass mehrheit und quorum und so, dann hat der asta für die durchführung eines studiengebührenboykotts zu sorgen, soll heißen:
die durchführung eines studiengebührenboykotts ist ein studiengebührenboykott!
die BEAUFTRAGUNG zur durchführung eines studiengebührenboykotts ist NICHT ein studiengebührenboykott.
da sind wir dann wohl unterschiedlicher meinung was die spaltung von haaren angeht…
scheint so *gg*
Nun das ganze ist demokratietheoretisch sowieso haarspalterisch, da der Boykott ja basisdemokratisch abläuft. Bis auf eine Ausnahme und das ist die Einrichtung eines Kontos, gegebenenfalls die Bewerbung.
Das ist wie wenn auf einer Vollversammlung oben einer Abstimmen lässt: Stürmen wir das Schloss? Jaaaaaaaaaa
Dann rein! …..
Laufen müssen die Studierenden schon selbst.
[…] fachschaftsvertretungen und zur ausländischen studierendenvertretung an der uni münster und eine urabstimmung zum studiengebührenboykott […]
[…] erforderliche quorum einer verbindlichkeit für die studierendenschaft, der urabstimmung über einen erneuten studiengebührenboykott im nächsten sommersemester zu folgen, wird wahrscheinlich verfehlt werden. und so bleibt es dann […]
[…] 25. Okt. 07: uFaFo startet Unterschriftenaktion für zweiten Studienboykottversuch (Artikel auf hopowatch.de) […]