an der uni münster bekommen die studentischen und wissenschaftlichen hilfskräfte ab dem 01.01.08 eine höhere vergütung. nach einer nullrunde, die über ein jahrzent andauerte, gibt es für hilfskräfte im neuen jahr 2,9 % mehr geld. ausserdem gibt es kein weihnachtsgeld mehr.
bis vor kurzem hat die tarifkommisison der länder (tdl) als eine art öffentlich-rechtlicher arbeitgeberInnenverband noch mit einer stimme gesprochen. so hat sie zum beispiel für studentische und wissenschaftliche hilfskräfte obergrenzen für die bezahlung festgelegt, die in westdeutschland über 10 jahre lang für studentische hilfskräfte bei 5,58 € an fachhochschulen, 8,02 € an unis und für wissenschaftliche hilfskräfte bei 12,69 € lagen.
die tdl ist nun, nach dem austritt weiterer länder (berlin hatte bei dieser hilfkräftegeschichte schon lange nicht mehr mitgemacht), keine instanz für eine gemeinsame tarifpolitik mehr. dies veranlasste viele hochschulpolitikerInnen das stiefmütterlich behandelte thema tarifini wieder aufzugreifen, da mensch nun die chance sah, kleinere verbesserungen beim lohn durchsetzen zu können, wie zum beispiel die von vielen nicht nachvollziehbare ungleichbehandlung von hilfskräften in uni und fh. so erkämpfte der asta der fh münster (in teilen recht erfolgreich) eine lohnerhöhung auf mindestens 8,08 € für seine hilfskräfte.
die uni münster wird laut eigener aussage aber nicht auf druck des asta aktiv, sondern folgt den empfehlungen des tdl-landesverbandes. diese vorschläge beinhalten zum einen eine kleine erhöhung der vergütung und zum anderen „die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in die laufenden Beträge einzurechnen“. faktisch fällt die erhöhung in der summe also weitaus geringer aus.
begründet wird die streichung des meist willkürlich ausgezahlten weihnachtsgeldes mit der hohen fluktuation bei den hilfskräften. nun liegt die fluktuation allerdings weniger am „studentischen humankapital“, sondern an den kurzzeitverträgen der hochschulen. viele studierende arbeiten jahrelang von einem vertrag zum nächsten auf ein und derselben stelle. also wenn man diese vertragslaufzeiten mit denen der hilfkräfte in berlin vergleicht darf mensch sich schon fragen was alles als gerecht bezeichnet werden darf.
die uni münster findet es jedenfalls gerecht und außerdem – vielleicht ein noch wichtigerer grund – zweckmäßig:
Die Westfälische Wilhelms-Universität schließt sich aus Gründen der Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit und aus Gründen der Vereinfachung – letztlich auch um den in letzter Zeit enorm gestiegenen Arbeitsbelastungen infolge einer Verdoppelung der Personaldrittmittel innerhalb von 10 Jahren und einer weiteren Mittelsteigerung in den letzten Monaten durch Studienbeiträge, Excellenzcluster u.ä. Rechnung zu tragen – diesem Verfahren an. Die Stundenvergütungen betragen daher ab dem 01.01.2008
- für studentische Hilfskräfte 8,56 €
- für wissenschaftliche Hilfskräfte 13,55 €
naja, auf den asta-seiten findet sich nichts zu diesem thema. der scheint das problem trotz großer versprechungen zum einen nicht bearbeitet zu haben und auch keine informationen und meinungen über die nun anstehende vergütungserhöhung zu besitzen und/oder verbreiten zu wollen. vielleicht weiss auch das sopo-referat einfach noch nichts davon. in wie weit der asta plant alle studentischen angestellten der studierendenschaft nach diesem neuen oder dem berliner tarif zu vergüten ist auch nicht bekannt.
immer wieder lesenswert hopowatch
sehr gut recherchiert.
„streichung des meist willkürlich ausgezahlten weihnachtsgeldes“?
Dass das Weihnachtsgeld aufs ganze Jahr umgelegt (und nicht gestrichen) wird, ist doch eigentlich eine sinnvolle Sache. Dass die Erhöhung des eigentlichen Gehaltes nicht besonders hoch ausfällt, steht ja in der Bekanntmachung – es ist prozentual angegeben.
nicht jedeR hat weihnachtsgeld bekommen, da es keine verpflichtung gab überhaupt weihnachtsgeld zu zahlen.
Hing es von dem Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften ab?
hierüber darf jedermensch selbst spekulieren.
fakt ist, dass das weihnachtsgeld durch die tdl nicht einheitlich geregelt wurde. aber im gegensatz zur maximalen vergütungsobergrenze wurde es den hochschulen immerhin nicht untersagt weihnachtsgeld zu verschenken…
[…] die studentische hilfskräfte an der uni münster bereits seit 01.01.08 in den genuss der kleinen vergütungserhöhung und der “weihnachtsgeldumlage” kommen. die abschaffung des weihnachtsgeldes ist für […]