der folgende artikel ist das ergebnis von investigativem journalismus bestehend aus recherche und eigenen berechnungen. vorweg sei betont, dass es weder darum gehen soll, eine gerechte verteilung von studiengebühren einzufordern, noch darum diese für möglich zu halten. stattdessen ist das ziel, die studiengebühren-finanzströme in der uni münster öffentlich zu diskutieren.
die bisherige diskussion in der uni über studiengebühren ist zu einem großen teil unter unkenntnis dieser finanzströme geführt worden. dies liegt vielleicht nicht zuletzt am politischen willen des rektorats. die zahlen sind schon seit monaten uniweit bekannt und so verwundert es doch ein wenig, dass sich noch niemand damit intensiver auseinander gesetzt zu haben scheint. eine solche berechnung würde auch in der scheinobjektiven hochpolitischen verteiltungsdebatte ganz neue horizonte eröffnen.
gegen den widerstand der studierenden studiengebühren einzuführen, ist wahrscheinlich schon lästig genug, aber dann auch noch profs und dekane, die durch die visualisierung der gebührenverteilung nachdenklich werden könnten, gegen sich aufzubringen, dürfte das ganze noch mühseliger machen.
fragwürdig erscheint aber auch das vorgehen der studentischen funktionärInnen in den gremien der akademischen selbstverwaltung. diese scheinen es ihrerseits nicht für nötig zu befinden transparenz zu schaffen.
propagandaenttarnend
auch wenn sich die diskussionen momentan nur noch darum drehen, den verwendungszweck der gebühren auf alles mögliche auszudehnen, erinnert sich vielleicht die eine oder der andere noch an die ursprüngliche begründung für die gebühren?
genau: die vermeintliche verbesserung der lehre.
hierzu wurden diese berechnungen angestellt. angenommen wird (als fiktiver vergleichsmaßstab) eine verteilung der studiengebühren über die fachbereiche nach den studierendenzahlen.
dies wird der berechnung des rektorats zwar nicht ganz gerecht, da für sie nur solche studierende in den berechnungen zählen, die in der sogenannten regelstudienzeit (auch ein fiktiver vergleichsmaßstab, wo wir schon mal dabei sind) sind. zynischerweise müssen auch diese gebühren zahlen! der berechnung liegen außerdem die studierendenzahlen in den fachbereichen für das sommersemester 2007 laut unistatistik zugrunde.
berechnungserklärend
zurück zur vermeintlichen verbesserung der lehre. in unserer tabelle wird nun also berechnet, wie viel geld die fachbereiche bekommen hätten, wenn nur die studierendenzahlen (mit und ohne regelstudienzeit) als grundlage genommen worden wären. diese zahlen finden sich in der spalte:“gleichverteilung nach Studierenden unter den Fachbereichen“.
umgerechnet bedeutet das 148 euro je studierenden. die differenz zu den 275 euro kommt durch ausfallfond, verwaltung, befreiungen und die tatsache zustande, dass wir hier andere studierendenzahlen als die uni verwenden (z.b. sind bei uns die promovierenden drin, dies ist eigentlich nicht korrekt, aber als arbeitsannahme kann man eine gleichverteilung dieser über die fachbereiche unterstellen).
in der folgenden spalte „zuteilungen nach verfahren A“ finden sich die gelder, die die fachbereiche in der realität bekommen haben. das verfahren A waren die gelder, die direkt an die fachbereiche gingen, ohne wettbewerbsverfahren. sie machen 40% der zu verteilenden gelder aus. von diesen 40% gingen 60% ungewichtet und 40% mit einem kruden ausbildungsaufwandsfaktor verrechnet in die berechnung der sockelbeträge ein.
das verfahren b („ergebnisse verfahren b (ohne zentrale mittel)“) umfasst die mittel, die im wettbewerb unter den fachbereichen und anderen universitären einrichtungen verteilt worden sind (bemerkenswert: trotz oder vielleicht gerade wegen des „tollen“ wettbewerbs, beschwerten sich die fachleute für wettbewerb beim innovativen minister )
in spalte „zentrale mittel aus verfahren B auf studierende umgerechnet“ haben wir die gelder, die z.B. an die ulb und zsb gingen anteilig nach studierenden auf die fachbereiche umgerechnet.
„fakultätsanträge“ besagen fast dasselbe, jedoch nur die bewilligten anträge, die die fakultät math-nat und das prüfungsamt 1 betreffen.
die „summe aus verfahren A und B“ enthält die summe dieser berechnungen nach fachbereichen.
in „praxis-theorie“ haben wir von dieser summe die fiktive gleichverteilung ausgerechnet. hierdurch haben wir was die finanzen angeht eine erste grobe übersicht.
der „rücklauf in euro“ verdeutlicht wie viele euros der 148 möglichen in den fb geflossen sind.
fazitziehend
nun zurück zur ausgangsfrage „verbesserung der Lehre“ – erstaunlich hier zum beispiel:
der fb 09, der in den letzten semestern schwer in der diskussion stand (stichwort anglistik, germanistik) hat nicht etwa mehr geld, sondern weniger als die fiktive gleichverteilung bekommen.
über die anderen zahlen mag sich jedeR selbst ihre/seine gedanken machen.
unsere intention ist es dabei nicht, eine verteilungsdebatte anzustoßen, sondern eher die grundsätzliche frage nach diesen gebühren zu stellen, wenn sie doch zudem scheinbar primär nicht der verbesserung der lehre dienen.

die tabelle darf unter nennung der quelle https://hopowatch.wordpress.com verwendet werden.
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