die münsteraner hoposzene ist aufgrund der gestrigen sitzung des studierendenparlaments der uni münster wie paralysiert. die erkenntnis, dass der rcds nun den juso-dil-asta duldet, schlug ein wie eine bombe. niemand kennt die genauen gründe geschweige denn die details der duldung.
ob das der beginn einer neuen grossen freundschaft ist?
über die (hinter-)gründe und der details der duldung darf natürlich auf hopowatch (in den kommentaren) spekuliert werden – verschwörung in theorie und praxis sozusagen.
ein nettes gespräch mit dem oppositionsführer stefan roth (rcds) heute mittag ergab folgendes: es herrscht uneinigkeit über das richtige wahlverfahren, insbes. über die fragestellung, ob vor ablauf der einjährigen amtszeit des asta-vorsitzenden (am 12. april?) mit einem oder – wie sonst üblich – mit drei wahlgängen gewählt wird. urs frigger (lsi, weithin geschätzter satzungsfetischist) vertritt die auffassung, daß nur ein wahlgang zu tätigen sei, bei dem sich stefan der erforderlichen mehrheit von 16 stimmen nicht sicher sein konnte, weshalb er auf eine wahl am gestrigen abend verzichtete. andere hopo-altbunken (es fielen die namen rudi mewes und kurt stiegler) vertreten offenbar andere auffassungen oder sind sich ebenfalls nicht sicher. stefan hofft jedenfalls weiterhin auf die uneinigkeit der linken listen und auf die unterstützung der bratnasen von der us, um mit einer stimme vorsprung (11 gegenüber 10 jusos bzw. 7 unigal/ufafo) im dritten wahlgang die krone an sich zu reißen. falls die juso-hsg weiterhin vor allem einen service-orientierten top-down-asta anstrebt, haben uni-gal und ufafo nun die gelegenheit, das gleiche auch mal mit dem rcds auszubrobieren…
Wenn man weniger Service möchte, dann ist der RCDS vielleicht tatsächlich die bessere Wahl. Die haben bestimmt kein Interesse an der blöden Druckerei und ein Aussteigerprogramm aus Studentenverbindungen finden die auch nicht finanzierenswert.
Ich habe einmal einen Juso-Hochschulgrüppler, der gleichzeitig im Schwarzburgbung korporiert ist, sagen hören, dass er noch nie so etwas demokratisches wie einen Verbindungsconvent erlebt habe. Also nicht nur weniger Service mit dem RCDS, auch weniger top-down.
So what?
Ich halte das alles für Gelaber. Der RCDS hat – aus welcher Motivation auch immer – gestern keinen AStA wählen wollen und damit aktiv dazu beigetragen, dass die Studierenden der Uni Münster weiter mit dem gegenwärtigen Personal am Schlossplatz 1 leben muss… wie hoch die Begeisterung darüber ist will ich nicht spekulieren.
Vielleicht haben ja auch andere Menschen ausser Jochen Stefan in der Mensa getroffen und spontan das Vertagen des TOPs für eine gute Idee gehalten.
Die juristische Argumentation ist meines Erachtens vorgeschoben. Die Satzung der Studierendenschaft ist ja online, also für FetischistInnen und anderer Liebhaber unter http://web.uni-muenster.de/stupa/index.php?cat=4&top=5 einsehbar. Da stehen scheinbar widersprüchliche Dinge drin. Demnach ist in § 11 (3) eindeutig geregelt, wie ein AStA gewählt wird – nämlich im Zweifel im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit. In §11 (4) ist die Amtszeit des AStA geregelt und wie man einen missliebigen AStA wieder losbekommt – mit konstruktivem Misstrauensvotum & der in §11 (3) genannten Mehrheit. Die Interpretation, man dürfe einen AStA nach einer StuPa-Wahl (höchste Legitimationsstufe der Studierendenschaft) erst am 10. und noch nicht am 9. April wählen halte ich für Unfug. Ein 2. und 3. Wahlgang wäre im übrigen frühestens am 14. April erfolgt… so effektiv wurde bisher der Wille zur frühzeitigen AStA-Wahl hintertrieben. Entscheidend ist, dass innerhalb der Legislaturperiode des SP (1 Jahr) nicht einfach jede zweite Woche andere relative Mehrheiten einen AStA-Vorsitzenden ihrer Wahl wählen dürfen.
Der für das Rektorat zuständige Mitarbeiter der Universitätsverwaltung ist, hört man, unter Palmen und auch die Rektorin (btw: die ich heute bei einem mutmaßlichen Verkehrsunfall mit dem Dienstwagen in der Stubengasse getroffen habe) hat sicher kein Interesse, in diesem Fall die Satzungsinterpretation des ansonsten geschätzten Urs Frigger auf dem Wege rechtsaufsichtsführender Interpretation in Kraft zu setzen
offenbar hält es derzeit niemand für nötig, einen neuen asta zu wählen. dabei sagen die einen „das amtsjahr ist ja noch gar nicht rum“ und andere „die stupa-wahl liegt doch schon fast eine halbes jahr zurück“. ob stefan oder veith bzw. jusos oder rcds (oder wer auch immer) sich unter welchen bedingungen bessere chancen ausrechnen, ist mir völlig egal. ich sehe nur, daß wir hier hessische verhältnisse haben und daß die mehrheit offenbar der meinung ist, diesen asta möglichst lange zu behalten sei das geringste übel. das allerdings muß nicht meine meinung sein, auch wenn das unterschwellig unterstellt wird.
die medial verbreitete koa-krise halte ich für einen elenden eiertanz. anstatt den bruch an der vorsitz/vorstands/sprecherinnenfrage zu vollziehen, sollten unigal und ufafo so ehrlich sein zu sagen, daß sie den jusos nicht vertrauen oder das vorgeschlagene personal nicht mögen. und dann muß daraus eine tragbare konsequenz erwachsen, und zwar bald. die könnte so aussehen, daß unigal und ufafo die jusos einen minderheiten-asta machen lassen oder daß sie sich neue verbündete suchen, evtl. mit tolerierung durch die jusos. oder irgendetwas dazwischen vielleicht mit olaf als asta-vorsitzenden.
auch der rcds trägt hier verantwortung, aber mal ehrlich: wer will schon einen rcds-asta?!
das ist doch hoffentlich alles ein aprilscherz, oder?!
steckt nicht in jedem aprilscherz auch ein bisschen wahrheit?
die frage ist also: wieviel aprilscherz ist das alles?
Also, nur einmal zur Begründung und kurz und ohne Paragraphen:
Was sagt die Satzung:
1) Die Amtszeit eines AStA-Vorsitzenden endet nach einem Jahr.
2) Die Amtszeit endet durch konstruktives Misstrauensvotum, Rücktritt etc.
3) Ein konstruktives Misstrauensvotum benötigt 16 Stimmen.
4) Eine AStA-Wahl kann ansonsten mit einfacher Mehrheit im dritten Wahlgang erfolgen.
So, nun versuchen wir es mit den Auslegungsmethoden, die uns die Rechtswissenschaft für diesen Fall mitgibt:
1) Wortlaut
Der Wortlaut ist ja „die Grenze der Auslegung“. Dieser gibt vor:
Wenn ein AStA im Amt ist, muss er durch kMV abgewählt werden.
Ansonsten der Fall der drei Wahlgänge.
Jedoch – das gebe ich zu – ist das ganze alles etwas krude geregelt. Daher schauen wir, ob andere Auslegungsmethoden zu evident anderen Ergebnissen führen.
2) historisch
Nun, den Willen des Satzungsgebers kenne ich mangels alter Protokolle nicht. Jedoch ist dies auch die schwächste Methode. Ich bin – im Gegensatz zu manch anderem, erst seit 2004 Student, daher ist mir Rudi vermutlich in seiner Kenntnis deutlich überlegen.
3) systematisch
Wenn man sich die Systematik der Satzung ansieht, drängt sich nichts neues auf. Der Satzung verzichtet darauf, SP-Wahl und AStA-Wahl zu verknüpfen sondern rekurriert vielmehr auf das „Vertrauen“ des SP.
4) Sinn und Zweck
Zugegebenermaßen: Das Vertrauen im SP hat derjenige, der die Mehrheit hat, also der, der die SP-Wahl gewonnen hat, keine Frage. Das ist Sinn und Zweck der Demokratie. Jedoch : Gerade dieses Vertrauen der Mehrheit ist ja grundsätzlich sichergestellt. Sollte ein AStA-Vorsitzender die Mehrheit des SP nicht mehr hinter sich wissen, so kann er abgewählt werden. Ansonsten ist ein weiterer Zweck erfüllt, nämlich die Stabilität und Funktionsweise des AStA zu sichern. Ansonsten könnten nämlich ständig ASten abgewählt werden, ohne eine Mehrheit zu haben. Gerade die aktuellen Konstellationen zeigen ja, dass es einen klaren „Wahlsieger“ gar nicht gibt. Einen Minderheiten-AStA durch einen anderen abzulösen, kann aber nicht Sinn der Vorschriften sein.
So kommt man nun – in aller Kürze – zu meinem Auslegungsergebnis. Dass sich das Schloss nicht dafür interessiert, so wie Rudi andeutet, sollte jemandem, der die demokratisch aufgestellte Satzung respektiert, nicht daran hindern, nach ihr zu verfahren.
Für weitere Diskussionsbeiträge bin ich durchaus dankbar!
Urs
Das Studierendenparlament hat die Aufgabe einen AStA-Vorsitzenden zu wählen §5 (2). Da das Studierendenparlament nach einer Wahl neu konstituiert wird, muss es dieser Aufgabe erstmal nachkommen.
Im übrigen ist auch das konstruktive Misstrauensvotum etwas uneindeutig geregelt, da es auf §11 (3) verweist, in dem drei Wahlgänge beschrieben werden.
Tut mir leid, Olaf, aber beides ist völlig eindeutig geregelt.
Ersteres ist nur eine allgemeine Norm, in der die (unübertragbaren) Aufgaben des STudierendenparlaments stehen. Nur das Studierendenparlament – und nicht etwas die FK oder die VV – hat das Recht, den AStA-Vorsitzenden zu wählen.
Es würde auch der Natur des SP als kontinuierliches Verwaltungsgremium – mit durchaus wechselndem Mitgliederbestand – zuwider laufen.
Das etwas grundsätzlich Aufgabe ist, bedeutet nicht, dass man eine Verpflichtung dazu hat.
Nur als Beispiel: Nach deiner Lesart müssten ja auch ständig neue Finanzordnungen beschlossen werden. Dem ist aber nicht so.
Letzteres regelt die Satzung eindeutig. Hier besteht nämlich gar kein Verweis auf das Verfahren von § 11 III, sondern nur ein Hinweis, dass die dort vorgesehene Mehrheit, nämlich 16, für ein konstruktives Misstrauensvotum notwendig ist. Wie man hier eine Uneindeutigkeit herauslesen kann, bleibt mir verborgen.
Eine, zugegebenermaßen polemische, Anmerkung noch: Interessant ist, dass gerade diejenigen Mitglieder der organisierten Studierendenschaft für „ergebnisorientierte“ Lösungen kämpfen, die sich als „links“ bezeichnen und gerade für den Erhalt der Verfassten Studierendenschaft kämpfen. Merkmal der VS ist aber gerade auch die Verrechtlichung und Verstaatlichung der Organisationsstrukturen.
Ich persönlich halte die VS mit Zwangsmitgliedschaft für schwer begründbar. Jedoch bin ich ebenso der Ansicht, dass, wenn es eine VS gibt, das System ordentlich durchgeführt werden muss.
Bei manch anderem habe ich den Eindruck, die VS ist gut für AE und Außendarstellung, aber ansonsten kann man rumwurschteln wie man will. Das geht aber nur in einer freien Studierendenschaft!
Das ist ja interessant. Der Herr Frigger stellt die VS in Frage, das ist ja schlimmer als der Prof. Pinkwart, der ist wenigstens noch liberal…
Aber mal ganz im Ernst. Ich glaube, Du liegst nicht richtig… außer wenn Du sagst, dass ganze wäre etwas krude geregelt. Ich bleibe dabei. Absatz 1 macht die allgemeine Aussage, Absatz 2 regelt einen Sonderfall, der hier nicht vorliegt, weil es nicht um ein konstruktives Misstrauensvotum geht.
Es ist so lange ein konstruktives Misstrauensvotum, bis die reguläre Amtszeit von einem Jahr um ist und das dauert noch ein paar Tage. Insofern hat es sich bei der Sitzung am 31. sehr wohl um ein Misstrauensvotum gehandelt.
ausgehend von der hier vorherrschenden satzungsauslegung ist es aber auch nur so lange ein konstruktives misstrauensvotum bis die/der asta-vorsitzende (formal) zurücktritt, da sie/er einsieht, das vertrauen des parlaments verloren zu haben…
Kein Widerspruch. Ich hab ja nur festgestellt, das es im Moment noch ein konstruktives Misstrauensvotum ist. 🙂
Urs, wie schaut es denn mit Präzedenzfällen in der Studierendenschaft Münster aus? Alle anderen sind natürlich auch aufgerufen in der Geschichte nachzuforschen…
Ein bisschen kontrafaktische Geschichtsschreibung, und das ganze nur als Gedankenspiel und nicht um politische Ränkespiele anzustoßen. Angenommen, wir hätten vor 14 Tagen einen Versuch, einen AStA zu wählen gehabt und die StuPa-Präsidentin hätte zu einem 2. Wahlgang eingeladen. Und tatsächlich würde ein solcher Wahlgang stattfinden und z.B. würde Karlheinz Müller mit (relativer) Mehrheit gewählt werden. Der amtierende AStA-Vorsitzende (ich betrachte die ganze Sache als theoretisch) würde sich weigern, die Amtsgeschäfte zu übergeben.
Gehen wir weiter davon aus, die Diskussion zieht sich in die Länge und tatsächlich entscheidet das Rektorat, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Rektoratssitzung zu setzen. Diese findet am 11. oder 12. April statt.
Was ergibt die rechtliche Prüfung des Rektorats?
(1) Ist die Amtszeit des AStA ist abgelaufen oder nicht?
(2) Hat das StuPa hat eine AStA-Wahl gemäß §11, 3 durchgeführt oder nicht?
(3) Welche Konsequenzen ergeben sich aus (1) und (2)?
Ein Präzendenzfall wäre mir aus dem letzten Jahr bekannt. Tom Münsters Amtszeit war auch noch nicht abgelaufen. Hier hat die RCDS-Fraktion damals protestiert, der Antrag sei nicht auf „konstruktives Misstrauensvotum“ gestellt gewesen. Jedoch hatte Veith damals mehr als 16 Stimmen, von daher wäre es im Prinzip nur eine Falschbezeichnung gewesen, die ich für unproblematisch gehalten habe.
Rudis Fragen sind interessant. Darüber muss man aber länger nachdenken.
Ich würde übrigens eine Änderung der Satzung vorschlagen, dass mit dem Zusammentritt eines neugewählten SP die Amtszeit des AStA endet und er nur noch kommissarisch im Amt ist. Das würde viele Probleme lösen.
Ich habe bisher wohl doch immer überlesen. Aber da steht es ja.
„die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlzeit“
mit Wahlzeit ist natürlich das Wahljahr des Studierendenparlamentes gemeint. Ansonsten stände dort entweder die „Amtszeit endet mit Ablauf der Amtszeit“ oder aber „die Amtszeit endet mit Ablauf eines Jahres“.
Olaf, Du sagst ja selbst wieso es „Wahlzeit“ und nicht „Amtszeit“ heißt: „Die Wahlzeit endet mit Ablauf der Wahlzeit“ klingt einfach doof. Und es heißt vermutlich nicht „Die Amtszeit endet mit Ablauf eines Jahres“, weil das ja schon in §11 (4) steht. Aber bald diskutieren wir ja eh nur über Luftschlösser, weil dann die Amtszeit des AStAs ja abgelaufen ist.
Ich finde Deine Interpretation auch irgendwie logischer, nur müsste man dafür wohl die Satzung ändern…
Eigentlich ist hier die Diskussion beim falschen Thread. Passender wäre „(noch)nichtabwählend“ oder „satzungewigdiskutierend“.
[…] flow eigentlich sollte die tage ein längerer artikel zum thema asta-wahl entstehen, aber die diskussion zu diesem thema ist gerade so spannend, dass hopowatch noch gespannt auf weitere gedanken und […]