gastkommentar von achim
verwaltungsratswahl – wie funktioniert das eigentlich?
wie sind die vertreterInnen für den verwaltungsrat zu wählen? eigentlich müsste die satzung den rahmen der wahlen vorgeben und die geschäftsordnung (go) ihn genauer ausfüllen.
der verwaltungsrat kommt in der satzung jedoch nicht genauer vor. zu den ausschüssen heißt es unter anderem …
… in der satzung:
§ 10 Ausschüsse des Studierendenparlaments
(1) Das Studierendenparlament kann Ausschüsse einsetzen. Sie bestehen aus sieben Mitgliedern. Das Studierendenparlament kann persönliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter wählen.
(2) Die Ausschüsse werden vom Studierendenparlament nach den Grundsätzen der Listen- und Verhältniswahl gewählt. Die Verteilung der Sitze auf die Listen erfolgt nach dem Verteilverfahren von D’ Hondt.
…
… in der go:
§ 35 Wahl und Pflichten
1. Ausschüsse werden nach § 27 gewählt. Für jeden Kandidaten/ jede Kandidatin wird ein persönlicher Stellvertreter/ eine persönliche Stellvertreterin mitgewählt. …
§ 27 Listenwahlen
1. Ausschüsse des SP werden nach den Grundsätzen der Listen- und Verhältniswahl gewählt. Die Verteilung der Sitze auf die Listen erfolgt nach dem Hare/ Niemeyer-Verfahren.
2. Nach diesem Verfahren werden auch andere studentische Vertreter/ Vertreterinnen gewählt, wie z.B. in den Verwaltungsrat oder in das HerausgeberInnengremium des Semesterspiegels.
kurzum: für die wahl der verwaltungsratsmitglieder ist nur geklärt, dass es sich um eine listen- und verhältniswahl handelt. unklar ist für mich, ob das hare/niemeyer-verfahren oder das d’hondt-verfahren anzuwenden ist, denn die go-festlegung, dass ausschüsse nach hare/niemeyer-verfahren zu wählen sind, ist durch die satzung ungültig – ich weiß aber nicht, ob die go-festlegung auch für verwaltungsratsmitglieder ungültig ist.
nicht so recht klar ist, wie die stellvertreterInnen zu wählen sind. denn durch den bezug von §35 auf §27 gilt nicht unbedingt auch der umgekehrte bezug.
es gäbe für stellvertretende mitglieder im verwaltungsrat also entweder die möglichkeit, dass es sich um allgemeine stellvertreterInnen handelt (1) oder dass es persönliche stellvertreterInnen sind (2) oder dass es sich um allgemeine listenstellvertreterInnen handelt (3). im ersten und im dritten fall muss geklärt sein, welche/r stellvertreterIn zuerst das recht hat, ein fehlendes mitglied zu vertreten, im zweiten fall, wen die jeweiligen stellvertreterInnen vertreten.
für die erste variante muss also nach der wahl eine einzige rangfolge von stellvertreterInnen existieren, was heißt, dass bei der wahl alle personen, die stellvertreterInnen werden wollen, sich zur wahl stellen können und nach der anzahl der auf sie entfallenen stimmen stellvertreterInnenplätze belegen. das ist vermutlich wenig praktikabel, da sich die vertretenen positionen der studentischen vertreterInnen ständig ändern würden, denn rcds-mitglieder würden womöglich von uni-galliern vertreten etc.
für die zweite variante müssten entweder direkt bei der wahl zu jeder kandidatin und jedem kandidaten stellvertreterInnen mit zur wahl gestellt werden (2a) oder es müssten nachträglich, also als personenwahl stellvertreterInnen für die gewählten mitglieder gewählt werden, was aber der vorgeschriebenen listenwahl nicht entspricht.
für die dritte variante wäre denkbar, dass in einem zweiten wahlgang wiederum als listenwahl stellvertreterInnen gewählt werden, was aber bei den stellvertreterInnen andere mehrheitsverhältnisse bewirken könnte als bei den eigentlichen vertreterInnen im verwaltungsrat. eine sinnvolle vertretung wäre nicht gewährleistet.
die zweite möglichkeit der dritten variante wäre, dass komplette wahllisten für den verwaltungsrat von anfang an auch die stellvertreterInnen umfassen (3a). beispielsweise treten die listen A, B und C zur wahl an, die aus den personen A.1, A.2, A.3, B.1, B.2, B.3, B.4 und C.1, C.2, C.3, C.4, C.5, C.6 etc. bestünden. wäre das wahlergebnis derart, dass die listen A und C jeweils einen sitz im verwaltungsrat haben, wären A.1 und C.1 die gewählten mitglieder und A.2, A.3 die stellvertreterIn von A.1 etc.
mir scheint, dass 2a und 3a die einzig praktikablen varianten sind. was jedoch nicht praktikabel und meiner meinung nach auch nicht zulässig ist, ist die variante, die das sp am montag gewählt hat: es wurden, den berichten auf hopowatch zufolge, in einem ersten wahlgang mitglieder für den verwaltungsrat gewählt, in einem zweiten die stellvertreter. diese variante führt zu keinem eindeutigen ergebnis. es ist unklar, ob für den fall, dass stefan r. nicht zum verwaltungsrat kommt (oder zurücktritt), jochen h. der stellvertreter ist oder veith l. hier hilft auch die anzahl der stimmen nicht weiter: beide sind gleichberechtigt gewählt, da eine listenwahl stattgefunden hat.
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