das studierendenparlament der uni münster besteht aus 31 gewählten mitgliedern. drei parlamentaristInnen stellen das präsidium, dem hierfür eine aufwandsentschädigung bereit gestellt wird. die restlichen 28 parlamentaristInnen sind offensichtlich nicht in der lage eine protokollführung zu finden und korrekte protokolle zu führen. anders sind die letzten entwicklungen rund um das sp-protokoll nicht zu deuten.
auf den internetseiten des asta der uni münster findet sich eine stellenausschreibung, mit der nach protokollantInnen gefahndet wird:
Das Studierendenparlament der Universität Münster sucht für seinen Protokolldienst zwei Studierende. Die Stellen werden nach SHK-üblichem Lohnschlüssel und auf Grundlage der durchschnittlichen Sitzungsdauer mit einer Pauschale von 50 Euro pro Monat vergütet.
Aufgabe der ProtokollantInnen ist es, während der Sitzungen, die durchschnittlich zwei mal pro Monat stattfinden, den Sitzungsverlauf schriftlich festzuhalten. Die Sitzungen finden üblicherweise montagabends um 18.15 Uhr statt und dauern durchschnittlich 3 1/2 Stunden. In Ausnahmefällen können Sitzungen auch an anderen Wochentagen stattfinden. Voraussetzungen für die Stelle sind relative zeitliche Flexibilität, Kenntnisse über die Verfasste Studierendenschaft und ein Studium im mindestens 3. Fachsemster. AmtsträgerInnen und Mandatierte der Verfassten Studierendenschaft sind ausgeschlossen.
es folgen ein paar gedanken zu dieser ausschreibung und eine frage zum protokoll der 7. sitzung.
große reden schwingend
die eingangs angeführte frage nach dem grund, warum 28 gestandene parlamentaristInnen nicht in der lage sind selbstständig ein protokoll zu führen, wird in dieser ausschreibung leider nicht beantwortet. wieso können große reden geschwungen werden, aber keine verantwortung in form einer protokollführung übernommen werden? und dafür gibt’s dann auch noch studiengebührenbefreiung?
komisch entlohnend
die schwammigste aller aussagen dieser ausschreibung ist die der bezahlung. was bitte soll eine entlohnung nach „SHK-üblichem Lohnschlüssel und auf Grundlage der durchschnittlichen Sitzungsdauer“ sein? gilt die asta-übliche, die uni-übliche oder der gerne in sonntagsreden geforderte berliner tarif als übliche SHK-entlohnung?
viel voraussetzend
bei den voraussetzungen ist das präsidium auch nicht unbescheiden. es wird „relative zeitliche“ flexibilität gefordert, was übersetzt natürlich totale flexibilität bedeutet. an dieser stelle wird allerdings noch unterschlagen, dass sp-parlamentaristInnen gerne auch mal beschlussunfähige sitzungen produzieren, was in der regel dann nachsitzen bedeutet, natürlich auch für das protokoll. insofern müsste an dieser stelle eigentlich noch absolute geduld zwingend vorausgesetzt werden.
wieso für die führung eines protokolls das 3. fachsemester voraus gesetzt wird, ist ebenso fragwürdig wie das protokollverbot für mandatsträgerInnen oder was auch immer mit dem begriff „Mandatierte der Studierendenschaft“ gemeint ist.
alles erlaubend
abschließend bleibt an dieser stelle noch die frage offen, wer eigentlich auf die idee gekommen ist, die stelle der protokollantIn auszuschrieben und wer sich diese ausschreibung ausgedacht hat.
aber inzwischen wählt das parlament ja auch schon protokollantInnen, wenn es nicht beschlussfähig ist und insofern scheint inzwischen sowie so einiges „erlaubt“ bzw. die ein oder anderen parlamentaristInnen erlauben sich neuerdings so einiges und die schweigenden arbeitsscheuen parlamentaristInnen dulden das ganze auch noch.
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