das studierendenparlament der uni münster besteht aus 31 gewählten mitgliedern. drei parlamentaristInnen stellen das präsidium, dem hierfür eine aufwandsentschädigung bereit gestellt wird. die restlichen 28 parlamentaristInnen sind offensichtlich nicht in der lage eine protokollführung zu finden und korrekte protokolle zu führen. anders sind die letzten entwicklungen rund um das sp-protokoll nicht zu deuten.
auf den internetseiten des asta der uni münster findet sich eine stellenausschreibung, mit der nach protokollantInnen gefahndet wird:
Das Studierendenparlament der Universität Münster sucht für seinen Protokolldienst zwei Studierende. Die Stellen werden nach SHK-üblichem Lohnschlüssel und auf Grundlage der durchschnittlichen Sitzungsdauer mit einer Pauschale von 50 Euro pro Monat vergütet.
Aufgabe der ProtokollantInnen ist es, während der Sitzungen, die durchschnittlich zwei mal pro Monat stattfinden, den Sitzungsverlauf schriftlich festzuhalten. Die Sitzungen finden üblicherweise montagabends um 18.15 Uhr statt und dauern durchschnittlich 3 1/2 Stunden. In Ausnahmefällen können Sitzungen auch an anderen Wochentagen stattfinden. Voraussetzungen für die Stelle sind relative zeitliche Flexibilität, Kenntnisse über die Verfasste Studierendenschaft und ein Studium im mindestens 3. Fachsemster. AmtsträgerInnen und Mandatierte der Verfassten Studierendenschaft sind ausgeschlossen.
es folgen ein paar gedanken zu dieser ausschreibung und eine frage zum protokoll der 7. sitzung.
große reden schwingend
die eingangs angeführte frage nach dem grund, warum 28 gestandene parlamentaristInnen nicht in der lage sind selbstständig ein protokoll zu führen, wird in dieser ausschreibung leider nicht beantwortet. wieso können große reden geschwungen werden, aber keine verantwortung in form einer protokollführung übernommen werden? und dafür gibt’s dann auch noch studiengebührenbefreiung?
komisch entlohnend
die schwammigste aller aussagen dieser ausschreibung ist die der bezahlung. was bitte soll eine entlohnung nach „SHK-üblichem Lohnschlüssel und auf Grundlage der durchschnittlichen Sitzungsdauer“ sein? gilt die asta-übliche, die uni-übliche oder der gerne in sonntagsreden geforderte berliner tarif als übliche SHK-entlohnung?
viel voraussetzend
bei den voraussetzungen ist das präsidium auch nicht unbescheiden. es wird „relative zeitliche“ flexibilität gefordert, was übersetzt natürlich totale flexibilität bedeutet. an dieser stelle wird allerdings noch unterschlagen, dass sp-parlamentaristInnen gerne auch mal beschlussunfähige sitzungen produzieren, was in der regel dann nachsitzen bedeutet, natürlich auch für das protokoll. insofern müsste an dieser stelle eigentlich noch absolute geduld zwingend vorausgesetzt werden.
wieso für die führung eines protokolls das 3. fachsemester voraus gesetzt wird, ist ebenso fragwürdig wie das protokollverbot für mandatsträgerInnen oder was auch immer mit dem begriff „Mandatierte der Studierendenschaft“ gemeint ist.
alles erlaubend
abschließend bleibt an dieser stelle noch die frage offen, wer eigentlich auf die idee gekommen ist, die stelle der protokollantIn auszuschrieben und wer sich diese ausschreibung ausgedacht hat.
aber inzwischen wählt das parlament ja auch schon protokollantInnen, wenn es nicht beschlussfähig ist und insofern scheint inzwischen sowie so einiges „erlaubt“ bzw. die ein oder anderen parlamentaristInnen erlauben sich neuerdings so einiges und die schweigenden arbeitsscheuen parlamentaristInnen dulden das ganze auch noch.
Das Präsidium des Studierendenparlaments erhält keinerlei Aufwandsentschädigung.
Ich muss mich korrigieren, meine obige Aussage ist falsch.
*Zonk*
Haushaltstitel II.3.21
Das Präsidium erhält zur Zeit 50 Euro AE pro Monat; im Rahmen des Haushalts 2009 soll dieser Betrag auf 55 Euro erhöht werden.
ProtokollantInnen aus dem Studierendenparlament erhalten zur Zeit noch 25 Euro pro Protokoll, das ergibt ca. 50 Euro pro Monat. Bei der Ausschreibung sollen zwei ProtokollantInnen gesucht werden, damit die zeitliche Flexibilität eben nur relativ und nicht absolut ist.
Für die Studierendenschaft, insbesondere für die Finanzen ist es essentiell, Protokolle von wichtigen Beschlüssen zu bekommen. Wir müssen z.B. gegenüber unserer Bank nachweisen, dass wir als gewählte VertreterInnen rechtsgeschäftlich für die Studierendenschaft handeln dürfen.
Ein gewisser finanzieller Einsatz erleichtert möglicherweise die Arbeit. Der andere Grund für bestellte ProtokollantInnen wird allerdings auch darin gesehen, dass die Protokolle laut GO einerseits keine reinen Beschlussprotokolle sind, insofern eine Protokollierung anspruchsvoller ist als bei anderen Gremien, andererseits sie auch nicht inhaltlich durch die ProtokollantIn gefärbt sein sollten – deswegen unabhängige Personen.
Man kann das ganze natürlich kritisch sehen, aber man sollte schauen, ob die Studierendenschaft dann die Selbstverwaltung besser hinkriegt. oder halt weniger Hinweise von hopowatch braucht.
die wahl eines protokollanten in der beschlussunfähigen 7. sitzung des stupas habe ich in der letzten sitzung auch kritisiert. meine meinung war und ist, ein stupa, dessen beschlussunfähigkeit in top 2 festegstellt worden wäre, könnte anschließend keine wahl mehr durchführen. außerdem könne vom präsidium erwartet werden, dass es ein solches protokoll selbst verfasst. immerhin wurde oder wird der protokollierende andre s. (natürlich juso-hsg) für das schreiben des protokolls einer sitzung, die unmittelbar nach seiner wahl beendet war, bezahlt.
trotz meines einwandes, der, meinem empfinden nach, bei allen listen (mit ausnahme des ufafo) auf unverständnis gestoßen ist, wurde das protokoll beschlossen – und die verfahrensweise damit von nahezu sämtlichen listen in ungewohnter eintracht abgesegnet.
achso, und die suche nach einem ständigen protokollanten ist natürlich auch total bescheuert! ich frage mich, wann und von wem das beschlossen wurde. jedenfalls nicht vom stupa in einer sitzung, in der ich als parlamentarierin anwesend war. obwohl, man weiß das ja nicht so genau. erfahrungsgemäß erinnern sich parlamentarier ja nicht unbedingt an abläufe oder ereignisse in stupa-sitzungen. eine falsch protokollierte passage in der konstituierenden sitzung konnte nicht geändert werden, weil sich keiner (!) der anwesenden parlamentarier an den verlauf des gesprächs dieser sitzung erinnern konnte. und das, obwohl es sich dabei um eine an die wahlleiterin gerichtete frage über den umgang mit beschwerden über die fehlende neutralität der wahlhelfer während der sp-wahlen handelte. sowohl die fragende person (ich) als auch die frage und die antwort waren falsch oder verfälschend unvollständig ins protokoll aufgenommen worden.
Doch Hannes, stolze 12,50 Euro im Monat und für die Präsidentin 25 Euro.
Ausgedacht hat sich diesen Vorschlag die Reformgruppe des SP welche sich jetzt abgekürzt ARAS nennt. Die Gruppe hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Präsidium hat dann nach den Vorgaben des beschlossenen Antrages und der AntragsstellerInnen die Ausschreibung verfasst.
Basis für die Entlohnung ist die uniübliche SHK-Entlohnung.
wie lustig 🙂
ich las gerade die ausschreibung bei meinem kleinen „rundgang“ vieler asta-seiten und musste sofort hierher kommen, um zu gucken, ob es dazu schon ein kommentar gab.
danke.
hinzufügen möchte ich dazu, als regelmässige freiwillige protokollantin einiger studi-gremien, dass ein protokoll viel nachbereitungszeit besitzt. selbst protokollantInnen im bundestag (die echt sehr sehr schnell sind) müssen noch viel bereinigen. bei einer also regelmässigen mindestzeit von 7 stunden präsens- und vermutlich mindestens (sehr sehr niedrig gerechnet) 4 stunden, ergibt es 50 euro für 11 stunden.
nicht schlecht die bezahlung in muenster. naja, wenigstens wurde keine ausbildung als bürokaufmann/frau gefordert oder ein bachelor …