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Archive for the ‘repression’ Category

nachdem sich der semesterspiegel in seiner aktuellen ausgabe (pdf) mit dem sogenannten gesinnungstest der landesregierung nrw beschäftigt hat, zieht nun der asta der uni münster nach und veröffentlicht seinerseits dokumente und stellungnahmen, die den gesinnungstest und die gesinnung derer die ihn ersonnen haben transparenter machen.

diesem test müssen sich auch studierende und gastwissenschaftler in nrw unterziehen, was unter anderem die uni münster veranlasst hatte diesen test zu kritisieren. am kommenden donnerstag, dem 08.10. wird um 9:30 uhr die klage eines betroffenen studierenden gegen den gesinnungstest vor dem verwaltungsgericht münster, piusallee 38, in saal 2 verhandelt.

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studentische piraten wollen in münster eine piraten-hochschulgruppe gründen und zu den nächsten studierendenparlamentswahlen antreten. ein erstes treffen ist für nächsten mittwoch in der f24 geplant.

damit würde in münster die sechste parteinahe hochschulgruppe zu wahlen antreten. ob und in wie weit sich das partei- und parlamentarismusverständnis dieser doch recht jungen mutterpartei noch entwickeln wird darf mit hoffnungsvoller spannung beobachet werden.

ob an dieser stelle das motto „klarmachen zum ändern“ für den sp-wahlkampf passend ist, darf natürlich bezweifelt werden, da das studierendenparlament ja bekanntlich alles kann, ausser ändern.

grundrechteeinklagend

passend zum thema grundrechte hat hopowatch nach dem urlaub ein urteil des verwaltungsgerichts münster zum verbot der anlasslosen videoüberwachung von demonstrantInnen wohlwollend zur kenntnis genommen. damit gibt es nun ein urteil mehr, das versucht den fortschreitenden grundrechtseinschränkenden maßnahmen der staatsgewalt grenzen aufzuzeigen.

ob sich die ordnungsmacht dieses urteil zu herzen nimmt und zukünftig wirklich auf einschüchternde videoüberwachung von friedlichen demontrantInnen verzichten wird, bleibt zu bezweifeln. ein anlass wird im zweifel sowieso immer gefunden und wenn mal keiner aufzufinden ist oder ein richter es wagt vorbehalte zu haben, dann ist mindestens gefahr im verzug.

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seit 01. februar gilt ein neuer bundeseinheitlicher bußgeldkatalog mit erhöhten bußgeldern (auch für radfahrerInnen), der in münster natürlich bereits kräftig anwendung findet und wohl auch kräftig geld ins münsteraner stadtsäckel (im letzten jahr immerhin schlappe 5 millionen) spült.

die hiesige polizeibehörde hat mit der bußgeldanpassung auch geschafft, den neuen bußgeldkatalog für fahrradfahrerInnen auf pdf und nicht mehr auf papier zu drucken.

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oder wie mache ich mir gruppendynamische effekte zu nutze, um alle beteiligten akteurInnen auf die vorgesehene linie zu bringen

durch das regelmäßige studieren von demos erschließen sich aufmerksamen beobachterInnen gewisse muster, aus denen die folgenden hypothetischen theorien zu polizeilicher eskalationstaktik abgeleitet werden können, die das gewaltsame vorgehen von polizeiführungen gegen protestantInnen vielleicht erklären. wenn durch uniformierung vermummte menschen sich in eine menge hineinprügeln um vermeintlich vermummte (agents) provocateurs aus einer menge herauszuprügeln, werden primär zwei dinge bewirkt: einschüchternde provokation und diszipliniernder gehorsam.

die friedlich protestierenden menschen werden durch eine ihnen völlig unverständlich erscheinende aktion eingeschüchtert und provoziert zugleich, denn dieses vorgehen löst in der regel solidarität unter den protestierenden aus und sie versuchen sich in der regel trotz ihres offensichtlichen david-gegen-goliath-dilemmas zur wehr zu setzen. und wenn mensch nun bedenkt, dass jede kleinste handgreifliche gegenwehr, auch wenn sie nur zum schutz der eigenen gesundheit dient (z.b. hände schützend vor’s gesicht halten), sofort als widerstand gegen die staatgewalt ausgelegt wird noch mehr gewalt erzeugt, denn sobald dem ersten vermummten in grün auf den zehen getreten wird, folgt eine zweite solidaritätswelle, nämlich die der sogenannten ordnungshüterInnen. sie bewirkt zwei dinge :zum einen wirkt sie disziplinierend und zum anderen ist sie förderlich für eine weitere gewaltaltätige eskalierung des ganzen spiels.

interessant und für verschwörungstheoretikerInnen von welt bestätigend wirkt auch die tatsache, dass die pressestelle der polizei es nicht für nötig zu halten scheint, ihre sicht der dinge auf die ausschreitungen in keiner einzigen pressemitteilung zu widmen. naja schweine auf der autobahn sind wohl interessanter als prügelndknaben und -mädchen. interessant bleibt an dieser stelle abschließend auch immer die frage, wer die ordnungshüterInnen angestiftet hat „mal ordentlich für ordnung zu sorgen“ und ob nicht auch politische verantwortung gezogen werden müsste.

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die münsteraner grünen haben teile des geheimen gesinnungsests des nrw-innenministeriums im kopierer gefunden, mit welchem ausländischen studierenden und anderen menschen, die eine aufenthaltsgenehmigung benötigen, nachgewiesen werden soll, dass sie terroristInnen sind.

ein studierender der uni münster hat nun mit unterstützung des astas klage gegen diesen „gesinnungstest mit rassistischen fragen“ eingereicht.

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asta fh aachen - plakat minider asta der fh aachen protestiert mit einem plakat gegen den umgang seiner hochschule mit studiengebühren. das plakat war den herrschenden allerdings nicht genehm und so haben sie dem asta mit wie auch immer gearteten rechtlichen schritten gedroht, sollte das plakat nicht sofort verschwinden.

aufhänger des protests ist der umgang der fh aachen mit studiengebühren, die zum beispiel lustig kassiert, aber dann nicht direkt verausgabt werden:

Abkassiert wurden rund 5.200.000 Millionen Euro, verbraucht jedoch nur 3.700.000 Euro. Das verbleibende Viertel parkt in Form von „Rückstellungen“ nutzlos auf FH-Konten. Wobei „nutzlos“ nicht ganz stimmt, denn 1,5 Millionen werfen solide Zinsen ab und nach Aussagen des Senats „…nehmen wir diese Zinsen gerne mit!“ Das Studiengebühren nicht gewinnbringend auf Bankkonten fett werden dürfen, stört die Hochschulkönige nicht sonderlich.

darüber hinaus protestiert der asta auch dagegen wie die herrschenden mit den studierenden in den gremien der akademischen selbstverwaltung umgehen:

„Lästigerweise“ gibt es aber Student[Inn]en, die gerne wissen wollen, was aus den Studi-Moneten wird und Senatssitzungen (Die nächste ist übrigens am 15.05.2008) sind schließlich öffentlich. Da kann man Fragen stellen, speziell solche, die die bisherigen Ausgaben betreffen und den nächsten Haushaltsansatz berühren. Wobei Haushaltsansatz an der FH formal nicht der richtige Ausdruck ist, denn dem Senat wurde seit Jahren keiner mehr zur Beschlussfassung vorgelegt. Davon ließen sich die studentischen Vertreter jedoch nicht abhalten und stellten z.B. die Frage:

Ob die Höhe der Studiengebühren zukünftig dem wahren Bedarf angepasst würden, reagierte der Herr […] (Prorektor für Finanzen ) verschnupft : „Nein, wird nicht !“ Die etwas relativiertere  Frage: „Wird denn wenigstens drüber nachgedacht?“ beschied er in gewohnter Weise: „Nein, auch nicht!“ „Aber wenn jetzt schon 1,5 Mio. nicht verausgabt werden konnten, sind es im nächsten Jahr dann 3 Mio. Rest!“ – „Wir werden vorerst nichts ändern“

das plakat ist jedoch nicht ganz verschwunden. bis zur rechtlichen klärung will der asta offenbar nichts anbrennen lassen und hat über ein paar zensiert-balken, über verfremdete bilder von personen des öffentlichen lebens und worte wie „Bewaffnung“ und „räuberischer“ gekleistert:

asta fh aachen - plakat maxi zensiert

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bedingungsloses verwarnungsgeld für musikhören auf dem fahrrad

die polizei vermeldet diese woche, dass sie einem 23-jährigen fahrradfahrer, der laut polizeiangaben darüber hinaus sogar „Student“ war, mit einem verwarnungsgeld belegte, da er während der fahrt einen sogenannten mp3-player nutzte.

das ganze spielte sich laut polizeipressemeldung so ab:

Auf der Steinfurter Straße wurde heute (11. März) gegen 09:30 Uhr ein 23-jähriger Student als Fahrradfahrer mit einem Verwarnungsgeld belegt, weil er während der Fahrt einen MP3-Player nutzte. Da der Fahrer auf die mündliche Ansprache über den Lautsprecher nicht reagierte, mussten die Beamten ihn später per Anhaltekelle anhalten. Missmutig bezahlte der Radler dann das Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

in diesem zusammenhang möchte das polizeipräsidium münster ein gerichtsurteil zur walkman-nutzung auslegen. das präsidium vertritt die meinung, wonach das musikhören auf dem fahrrad „nur äußerst begrenzt“ also praktisch gar nicht erlaubt sei:

Dies geht auch aus dem Urteil des OLG Köln vom 20.02.1987 hervor, dass in einer lokalen Zeitung von einem Leser offensichtlich missverständlich ausgelegt wurde. Die Musiklautstärke muss so eingestellt sein, dass der Verkehrsteilnehmer nach wie vor alle Verkehrsgeräusche wahrnehmen kann und dies gilt ausdrücklich nicht nur für das regelmäßig sehr laute Martinshorn von Einsatzfahrzeugen. Die Benutzung von den quasi im Ohr getragenen Ohrstöpseln der MP-3-Geräten verhindern selbst bei leiser Musikeinstellung in der Regel das Wahrnehmen eines herannahenden Kraftfahrzeuges, was an einer Kreuzung zu ungeahnten Folgen führen kann.

diese „auslegung“ legt die vermutung nahe, dass in münster fortan jegliche musikhörende fahrrad-nutzung mit verwarnungsgeldern geahndet werden soll und vor allem ohrstöpsel ein automatisches verwarnungsgeld implizieren.

hopowatch empfiehlt die ohrstöpsel draussen zu lassen. darüber hinaus kann dies laut der pm übrigens auch der sicherheit dienen:

Diese Maßgabe dient seiner eigenen Sicherheit wie auch der der anderen Verkehrsteilnehmer. Als Fahrradfahrer ist man deutlich mehr auf die Umgebungsgeräusche angewiesen als zum Beispiel ein Autofahrer, der auch durch seine Spiegel sein Umfeld wahrnehmen kann. So reicht schon eine geringe Überschreitung der Lautstärke, um das Hören von Musik zu einer realen Gefahr im Straßenverkehr zu machen.

zielgruppenspezifizierend

dass in dieser pressemitteilung explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem verkehrssünder um einen studierenden handelt, macht nachdenklich. aus presseethischer sicht ist diese information für die nachricht mehr als irrelevant und könnte sogar als diskriminierend gewertet werden.

im pressekodex des deutschen presserats findet sich zum beispiel die „Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten“:

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

ein begründeter sachbezug könnte wohl nur konstruiert werden, wenn das vorurteil geschürt werden soll, dass studierende beim radfahren grundsätzlich immer musik hören.

wenn mensch nun auf die idee käme die lieblingsbußgeldzielgruppe(n) der münsteraner polizei zu erraten, würde das urteil wohl (zu) einfach fallen. dass es so einfach sein könnte, will natürlich niemand hoffen!

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morgen jährt sich die einführung von studiengebühren an der uni münster. trotz teils massiver proteste und mit allerlei (parlamentaristischen) tricks und der ein oder anderen repressalie setzte der senat der uni münster am 14. 03.07 studiengebühren letztendlich durch.

der asta der uni münster will heute abend vor dem schloss der einführung von studiengebühren mit einer kleinen lichterkette gedenken. er ruft alle studierenden dazu auf mit einem grablicht bewaffnet um 18 uhr vor dem asta anzutreten und dann mit ihren lichtlein dazu beizutragen, das wort „Eintritt frei“ vor dem schloss auf den boden zu schreiben:

Diesem Tag möchte der AStA der Uni Münster mit einer Aktion auf dem Schlossplatz gedenken. Dort sollen 1.800 Kerzen aufgestellt werden, um einerseits um die freie Bildung zu trauern und ihre Wiedereinführung zu fordern, aber auch, um an die 1.800 Studierenden zu erinnern, um die sich die Studierendenzahl an der Universität Münster seit der Entscheidung für Studiengebühren reduziert hat.

brennen sollen die kerzen dann, nach vorstellung des asta, von 19 uhr bis in den nächsten tag hinein, also den eigentlichen studiengebührengedenktag an der uni münster.

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ein scheidender hamburger wissenschaftssenator und studiengebührenfan ist seiner abwahl zuvor gekommen und quittiert sein amt. von arbeitslosigkeit ist er allerdings nicht bedroht, denn er hat bereits einen neuen job. nach ftd-berichten wurde beim che für ihn extra eine neue wichtige stelle geschaffen und darüber hinaus erhält er noch einen vorstandsposten in der bertelsmannstiftung.

die nachdenkseiten kommentieren die spon-meldung zu diesem thema folgendermaßen:

Schon die Überschrift des SPIEGEL ist falsch: Dräger „verlässt“ nicht die Politik, nein, bei der Bertelsmann Stiftung und dem CHE kann er endlich ohne Widerstände von Studierenden und Hochschullehrern die Politik fortsetzen, die er schon immer gemacht hat. Dräger kam vom Unternehmensberater Roland Berger, dem er auch im Amt munter weiter Aufträge zugeschanzt hat. Dräger rechtfertigte Ein-Euro-Jobs für Wissenschaftler. Und Dräger war als Wissenschaftssenator einer der willigsten Gefolgsleute der Bertelsmann Stiftung und der Vorschläge des CHE. Von daher ist sein Gang durch die Drehtür nur konsequent – und vermutlich gut honoriert. Dräger nannte den Wechsel denn auch eine Chance, „den Bildungsstandort Deutschland weiter mit gestalten zu können“. Mit der Wahl Drägers macht der neue Bertelsmann-Konzernchef Ostrowski offenbar ernst mit der Expansion von Bertelsmann im Bildungsbereich. (Siehe die Hinweise von gestern.) Dass ihn der Spiegel im Nachruf noch als erfolgreichen „Reformer“ feiert, nimmt nicht Wunder. Der Spiegel gehört zu über einem Viertel dem Verlag Gruner + Jahr, und Gruner + Jahr gehört wiederum zu drei Vierteln der Bertelsmann AG. Der Spiegel als his masters voice wird also diesen Wechsel bestimmt nicht kritisieren dürfen und Dräger schon gar nicht, den er kann ja jetzt seine „Reformen“ im Mutterhaus dieser „Reformen“ bei Bertelsmann weiterentwickeln.

war das die belohnung für die radikale politik des umbaus der hamburger hochschullandschaft, die gerade in hamburg mitabgewählt wurde oder einfach nur ein klassisches beispiel für den drehtür-effekt?

die organisation lobbycontrol erklärt in ihrer publikation „Fliegende Wechsel – die Drehtür kreist. Zwei Jahre danach – Was macht die Ex-Regierung Schröder II heute?“ den drehtür-effekt übrigens so:

Die Drehtür – Privilegien für Unternehmen, Schaden für die Demokratie

Als „Drehtür-Effekt“ – oder im Englischen „Revolving Door“ – wird der fliegende Wechsel von Führungspersonen zwischen Politik und Wirtschaft bezeichnet. Die Drehtür kreist in beide Richtungen (siehe Fall Zitzelsberger S. 9) – beide Richtungen sind im Hinblick auf demokratische Willensbildung problematisch, wenngleich meist nur der Wechsel aus der Politik in Unternehmen oder Lobbyorganisationen kritisch diskutiert wird. Auch in diesem Papier konzentrieren wir uns auf die Wechsel von der Politik in die Wirtschaft. Obwohl die jeweiligen Tätigkeitsfelder ehemaliger Politikerinnen und Politiker sich unterscheiden, haben sie eines gemeinsam: sie schaffen für eine sehr begrenzte Interessengruppe einen besonderen, privilegierten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen und -arenen. Die Problematik wird in folgenden Punkten deutlich:

  1. Ehemalige Spitzenpolitiker/innen sind für Unternehmen als Lobbyisten, Berater oder Mitglieder im Vorstand oder Aufsichtsrat deshalb so beliebt, weil sie zwei unbezahlbare Ressourcen mitbringen: erstens detaillierte Kenntnisse über interne Abläufe in politischen Prozessen und zweitens noch warme Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern. Damit sichern sich die Unternehmen einen besonderen Zugang zur Politik, der sie gegenüber anderen Interessen privilegiert. Das Schwätzchen mit dem ehemaligen Politiker-Kollegen auf den Fluren des Bundestages kann mehr wert sein, als seitenlange Stellungnahmen oder Eingaben bei Anhörungen. Abgeordnete bekommen nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag einen Ehemaligen-Hausausweis, der ihnen weiterhin den Zugang zu den Räumlichkeiten des Bundestages sichert. Wenn sie wollen, haben „Ehemalige“ auch zur Parlamentarischen Gesellschaft mit ihren Treffräumen und Kneipe Zugang.
  2. Dieser besondere Zugang zur Politik steht nur bestimmten ohnehin starken Interessengruppen offen, denn die für ehemalige Spitzenpolitiker/innen attraktive Jobs können nur finanzstarke und profilierte Akteure anbieten – dies sind in der Regel große Unternehmen oder Wirtschaftsverbände. Die bestehenden Machtstrukturen werden so verfestigt und verstärkt.
  3. Durch die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus der Politik direkt in einen lukrativen Job bei einem Unternehmen oder einer Lobby-Agentur zu wechseln, besteht für Politiker/innen der Anreiz, schon während ihrer politischen Tätigkeit ihre späteren Jobchancen zu optimieren. Entscheidungen zum Vorteil bestimmter Unternehmen sind dabei die direkteste Form der Begünstigung. Auch die Schaffung besonders unternehmerfreundlicher Rahmenbedingungen qualifiziert Politiker/innen für spätere hoch dotierte Unternehmenstätigkeiten. Hier liegt der Verdacht auf der Hand, dass bei politischen Entscheidungen der Seitenblick auf die späteren Jobchancen zu einem bedeutenden Faktor wird.
  4. Allein der Verdacht, Politiker/innen könnten im Hinblick auf spätere lukrative Jobaussichten bei Unternehmen Entscheidungen zu deren Gunsten fällen und nach dem Seitenwechsel mit besonders günstigen Erfolgsaussichten politische Entscheidungen beeinflussen, schädigt die Demokratie und das Vertrauen in demokratische Prozesse. Noch schlimmer ist, dass dies tatsächlich und nicht nur in Einzelfällen passiert, ohne dass diese Form der Vorteilsbeschaffung als Korruption gewertet und geahndet wird.

mensch darf gespannt sein wie die hochschulpolitik in den nächsten jahren weiter auf den reformerisch „richtigen“ weg geholfen wird…

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der nrw-landesregierung und dem verantwortlichen innenminister wurde heute höchstrichterlich verfassungsbruch bescheinigt. das bundesverfassungsgericht erklärte in einem mit spannung erwarteten richtungsweisenden urteil zur sogenannten onlinedurchsuchung die vorschriften im verfassungsschutzgesetz nrw zur „Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet“ für verfassungswidrig und nichtig.

das bundesverfassungsgericht erklärt hierzu:

§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt („Online-Durchsuchung“), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.

Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet in § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 VSG verletzt ebenfalls die Verfassung und ist nichtig. Das heimliche Aufklären des Internet greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Ein derart schwerer Grundrechtseingriff setzt grundsätzlich zumindest die Normierung einer qualifizierten materiellen Eingriffsschwelle voraus. Daran fehlt es hier. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Zudem enthält die Norm keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Nimmt der Staat im Internet dagegen öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.

ein kleiner rückschlag für die grundrechtsbeugewilligen big brother fans in bund und ländern, die auf dieses urteil sicherlich nicht mit reue sondern weiteren, wahrscheinlich leicht auf das urteil angepassten, überwachungsgesetzen antworten werden.

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