studiengebühren durch göttliche intervention!?
im mai widersetzte sich der senat der evangelischen fh rheinland-westfalen-lippe in bochum (kurz: efh bochum) noch vehement dem willen des rektorats und wollte partout keine studiengebühren einführen. auf seiner letzten sitzung im juni hat sich der senat aufgrund eines beschlusses des kuratoriums erneut mit dem thema studiengebühren beschäftigen müssen und wird nun auf seiner nächsten sitzung am 10. juli mit großer wahrscheinlichkeit studiengebühren einführen.
was ein kuratorium ist erklärt uns die efh bochum folgendermaßen:
Das Kuratorium ist ein Organ der Evangelische Fachhochschule RWL. Es trägt Sorge, dass die Organe, Gremien, Mitglieder und Angehörigen der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Kirchenvertrag über die Errichtung der Evangelischen Fachhochschule RWL mitwirken und das evangelische Selbstverständnis achten.
das kuratorium ist als eine art kirchlicher hochschulrat, welcher nun beschlossen hat, dass der senat bei der studiengebührendiskussion anscheinend das evangelische selbstverständnis missachtet hat und am 21.05. folgenden beschluss gefasst hat:
Das Kuratorium erwartet, dass die Hochschule Studienbeiträge zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zum Sommersemester 2008 einführt. Die Höhe der Studienbeiträge soll sich an den Regelungen der anderen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen orientieren.
aufgrund dieses beschlusses hat der senat nun auf seiner letzten sitzung am 19.06. die „veränderte Situation eingehend beraten und folgenden Beschluss gefasst“:
Unter den gegebenen Bedingungen nutzt der Senat den ihm gegebenen Spielraum zur Mitgestaltung. Auf der Grundlage der vorliegenden, eventuell zu modifizierenden Entwürfe verhandelt und beschließt der Senat in seiner Sitzung am 10.07.2007 über eine Ordnung über die Einführung von Studienbeiträgen an der Hochschule.
dieses beispiel zeigt welchen gestaltungsspielraum hochschulen bei der einführung von studiengebühren und anderen hochschulpolitischen fragen haben, wenn höhere interessen und mächte im spiel sind. dieses exempel bietet einen kleinen vorgeschmack darauf, welche (ohn)macht die akademische selbstverwaltung in nrw im zweifel noch haben wird, wenn sie das hochschulfreiheitsgesetz erst einmal umgesetzt und sich selbst entmachtet hat.