studienbebühren-befreiungs- und ermäßigungsanträge stellen!
studierende der uni münster, die einen „befreiungstatbestand“ erfüllen, müssen diesen bis spätestens 30.09. durch einen antrag geltend machen. auf den personalisierten infoseiten des studierendensekretariats steht folgendes im kleingedruckten:
Ihr Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung kann für ein Wintersemester vom 01.06. bis 30.09. und für ein Sommersemester vom 01.01. bis 31.03. gestellt werden.
hopowatch rät das bisher gebotene informationsangebot mit vorsicht zu behandeln und im zweifel bei unterschiedlichen stellen nachzuhaken. so ist auch der „Studiengebührenratgeber“ des asta mit vorsicht zu geniessen, da er nur sehr vage, teilweise missverständliche und sogar unvollständige informationen liefert.
des weiteren sollte sich mensch auch darüber bewusst sein, dass die unterschiedlichen „beratungsstellen“ teilweise auch in studiengebührenabhängigkeitsverhältnissen stehen und manche fragen erst auf direkte nachfrage konkretisieren.
so können studierende beispielsweise auch das studierendensekretariat fragen:
Bei inhaltlichen Problemen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Münster Studienbeitrag-Hotline: Telefon: (0251) 83 – 2 22 34 oder besuchen Sie uns während der Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10:00 bis 12:30 Uhr und montags bis donnerstags von 13:30 bis 15:00 Uhr im Raum 62 im Schloss.
erlebnisberichten zufolge wird hier allerdings mit allgemeinen, kritischen fragen zu den studengebühren und gerechtigkeitsfragen bei den unterschiedlichen befreiungen recht unwirsch umgegangen.
Um meine Erlebnisse noch hinzuzufügen. Diese Hotline ist einfach nur die gesamte Zeit besetzt. Da hilft wohl nur persönlich hinten anstellen.