der zentrale wahlausschuss der uni münster hat die urabstimmung zum immer wiederkehrenden wahlkampfthema semesterticket (seti) der letzten jahre den weg frei gemacht, indem er die abstimmung öffentlich verkündet hat.
natürlich kann mensch sich weiterhin über die relevanz des abstimmungsergebnis zum nrw-seti wundern, vor allem wenn aussagen des zuständigen verkehrsverbundes aus jüngster zeit herangezogen werden, die sich ablehnend gegenüber nrw-seit-verhandlungen geäussert haben, was die wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen einführung nach der erfolgreichen abstimmung nicht gerade wahrscheinlicher erscheinen lässt.
die wirklich relevante abstimmung ist aber sowieso die zum aktuell laufenden seti-vertrag. obwohl sich die studierendenschaft an dieser stelle schon einmal mehr die frage gefallen lassen muss: wieso erst jetzt? an dieser stelle würde hopowatch noch interessieren, was passieren würde, wenn die studierenden den seti-vertrag ablehnen würden? kommt die studierendenschaft überhaupt noch so ohne weiteres aus diesem vertrag wieder raus? der asta der fh münster hatte sich seinerzeit bei der zustimmung zum seti-vertrag eine von einer urabstimmung abhängige rücktrittsklausel eingebaut. die urabstimmung wurde, dann auch zeitnah zur vertragsunterzeichnung durchgeführt. ob der asta bzw. die studierendenschaft der uni münster überhaupt eine solche klausel in den vertrag verhandelt hatte, daran kann sich hopowatch leider nicht mehr erinnern. vielleicht liegt das auch daran, dass aus dem seti-vertrag ein staatsgemheimnis gemacht wird.
würden die verkehrsbetriebe nach einer erfolgreichen seti-ablehnung überhaupt noch mit der studierendenschaft reden (was sie übrigens schon seit den letzten verhandlungen nicht mehr gerne tun) und wären somit neuverhandlungen über einen seti-vertrag realistisch?
an dieser stelle kann auch getrost auf die im allgemeinen unpassende frage verzichtet werden, ob sich der aufwand dieser urabstimmung finanziell rechnet, da sich mehr demokratie immer lohnt und der zwa für seine (mehr-)arbeit dieses jahr weniger aufwandsentschädigt werden soll als im vorjahr.
„natürlich kann mensch sich weiterhin über die relevanz des abstimmungsergebnis zum nrw-seti wundern, vor allem wenn aussagen des zuständigen verkehrsverbundes aus jüngster zeit herangezogen werden, …“
Das ist eine interessante Frage, allerdings scheint es in Münster durchaus möglich zu sein, das NRW-SeTi einzuführen – denn die Kunstakademie hat das getan (eine Übersicht über die Hochschulen mit NRW-SeTi gibt’s auf http://www.astafh.de/2007/12/aktuelle-infos-zum-semesterticket/).
„die wirklich relevante abstimmung ist aber sowieso die zum aktuell laufenden seti-vertrag. obwohl sich die studierendenschaft an dieser stelle schon einmal mehr die frage gefallen lassen muss: wieso erst jetzt?“
Weil bei zwei Anläufen die 2/3-Mehrheiten (der SP-Mitglieder, so viele sind ja auch nicht immer im SP…) dazu im SP gefehlt haben.
„an dieser stelle würde hopowatch noch interessieren, was passieren würde, wenn die studierenden den seti-vertrag ablehnen würden? kommt die studierendenschaft überhaupt noch so ohne weiteres aus diesem vertrag wieder raus? … daran kann sich hopowatch leider nicht mehr erinnern. vielleicht liegt das auch daran, dass aus dem seti-vertrag ein staatsgemheimnis gemacht wird.“
Inwiefern Staatsgeheimnis? Wie intensiv hat hopowatch denn versucht, Einsicht in den Vertrag zu nehmen?
Eine Ablehnung in einer Urabstimmung ist als Kündigungsmöglichkeit im Vertrag vorgesehen.
„würden die verkehrsbetriebe nach einer erfolgreichen seti-ablehnung überhaupt noch mit der studierendenschaft reden (was sie übrigens schon seit den letzten verhandlungen nicht mehr gerne tun) und wären somit neuverhandlungen über einen seti-vertrag realistisch?“
Diese Frage nun von hopowatch, das doch immer die Urabstimmung gefordert hat?
„an dieser stelle kann auch getrost auf die im allgemeinen unpassende frage verzichtet werden, ob sich der aufwand dieser urabstimmung finanziell rechnet, da sich mehr demokratie immer lohnt und der zwa für seine (mehr-)arbeit dieses jahr weniger aufwandsentschädigt werden soll als im vorjahr.“
Der Sinn davon, eine Frage betont (vorgeblich) nicht zu stellen, erschließt sich mir nicht. Ich glaube auch nicht, dass eine Urabstimmung immer und automatisch „mehr Demokratie“ bedeutet, finde aber in diesem Fall die hier jetzt in Frage gestellte Frage 1 der Urabstimmung größtenteils sinnvoll. Man kann hier allenfalls darüber diskutieren, wieviel Sinn es hat, nach der Zustimmung „bis einschließlich dem Wintersemester 2010/2011“ zu fragen. Auch die Information über das Semesterticket hätte durchaus größeren Umfang annehmen sollen, aber das wird vielleicht noch geschehen.
Aus dem aktuellen SemesterTicket-Vertrag wird schon ein Staatsgeheimnis gemacht aus der Angst, es könnte jemand wieder dagegen klagen und diesmal gewinnen, weil das regionale Semesterticket unverhältnismäßig teuer geworden ist und immer teurer wird. Dieser Vertrag, über den unter der Frage 1 abgestimmt wird (s. http://zwa.studierendenschaft.ms/urabstimmung), wird sogar bei der Urabstimmung nicht vorgelegt. Wie kann man dann darüber abstimmen? Ist dann die Abstimmung überhaupt relevant? Oder kann man dann sagen „Mir war der Gegenstand der Abstimmung nicht ganz klar, wiederholen wir die Abstimmung“, wie das von der größten Liste im Studierendenparlament oft genug gemacht wird, wenn ihr das Abstimmungsergebnis nicht passt. Deswegen stellen wir diesen geheimen Vertrag, der in Bahn gefunden wurde, hier zur Verfügung: http://static.twoday.net/attaccms/files/Der-aktuelle-Semesterticket-Vertrag.pdf.
Die SemesterTicket-NRW-Tarifbestimmungen stellen wir hier ebenfalls zur Verfügung: http://static.twoday.net/attaccms/files/SemesterTicket-NRW-Tarifbestimmungen.pdf .
Einige Hochschulen in NRW haben statt des Regional-Semestertickets für die Benutzung von Bahn und Bus auf ein in ganz NRW gültiges Semesterticket umgeschaltet. Damit erhöht sich in Münster der Preis des bisherigen und weiter gültigen Semestertickets (€ 70,72) um mindestens € 37,- auf € 107,72 für das landesweite Ticket (+52%). Nach Ablauf eines Jahres dürfte dieser Preis für das NRW-Semesterticket drastisch angehoben werden. Nur etwa 20% der Studierenden würden die Erweiterung auch tatsächlich nutzen können. Ist das Ticket vom sozialen Standpunkt den finanziell schwächeren Studierenden zuzumuten? Rechnen wir mal nach. Die bisherige Belastung pro Semester beträgt € 414,44. Demnächst, wenn denn alles widerstandslos hingenommen, und über den „neuen Hochschulrat“ eine Erhöhung der Studiengebühren reingedrückt wird, werden es möglicherweise € 676,44 (+63%) sein. Das sollte jede(r) Studierende(r) im Hinterkopf haben, wenn er(sie) sich an der Urabstimmung für oder gegen das NRW-Ticket beteiligt. Man kann mit guten Gründen dagegen votieren. Denn wenn das NRW-Semesterticket-Vertrag abgeschlossen wird, kann man später nicht zum Regionalsemesterticket zurück. Und wenn jemand erfolgreich gegen das NRW-Semesterticket klagt, ist dann das ganze Semesterticket weg, auch das regionale.